Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 184. 1315 
9 „ 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 20. Oktober 1917. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Berichtigung und Ergänzung der Be- 
stimmung in Ziffer III Abs. 3 der Bekanntmachung vom 25. Sep- 
tember 1917 wegen der Gewährung laufender Kriegsteuerungszulagen 
an Beamte usw. 
II. Abteilung. 
.–.. —— 
(1) Bekanntmachung vom 17.Oktober 1917, betreffend Berichtigung und Er- 
gänzung der Bestimmung in Ziffer III Abs. 3 der Bekanntmachung vom 
25. September 1917 wegen der Gewährung laufender Kriegsteuerungszulagen 
an Beamte usw. 
r Ziffer III Absatz 3 der Bekanntmachung vom 25. September 1917 — Rol. 
Nr. 167 —, betreffend die Gewährung laufender Kriegsteuerungszulagen an 
Beamte usw., muß es statt des Ausdrucks „Beihilfe“ richtig „Zulage“ heißen. 
Für die Gewährung laufender Kriegsteuerungszulagen an lediglich aus 
Anlaß des Krieges zur Vertretung und Hilfe herangezogene Personen sind 
volle Beschäftigung, gute Leistungen, tadellose Führung, Ablauf 
einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer und voraussichtlich längere 
Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses 
die Voraussetzungen. 
Die Kriegsteuerungszulagen sind immer vom ersten Tage eines Monats 
ab zu zahlen. Sind Hilfskräfte im Laufe eines Monats in den Dienst eingestellt, 
so bleibt dieser Monat bei der Berechnung der sechsmonatigen Beschäftigungs- 
dauer unberücksichtigt, es sei denn, daß der Dienstantritt Sonn= oder Festtage 
wegen auf den zweiten oder dritten Monatstag hinausgeschoben war. 
Schwerin, den 17. Oktober 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb. 
280 
  
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.