Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

  
Ar. 228. 1609 
’sn ½ 
für das 
Großherzogtum Merkleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
" Ausgegeben Schwerin, Montag, den 31. Dezember 1917. 
    
  
—-— 
Inhalt. 
II Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend oie Aufnahme jugendlicher Personen, 
welche der Zwangserziehung überwiesen sind, in die Rettungsanstalt zu 
Gehlsdorf. (2) Bekanntmachung, betreffend Goldgeld der russisch- 
polnischen Arbeiter. (3) Bekanntmachung, betreffend den Zeitpunkt des 
Inkrafttretens der Satzung für die Stadtsparkassen im Großherzogtum 
Mecklenburg-Schwerin für die Sparkasse der Stadt Dömitz. (4) Bekannt- 
machung, betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung für 
die Stadtsparkassen im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin für die 
Sparkasse der Stadt Stavenhagen. (5) Bekanntmachung, betreffend den 
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzunge für die Stadtsparkassen im 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin für die Sparkasse der Stadt 
Plau. (6) Bekanntmachung, betreffend den Zeitpunkt des Inkraft- 
tretens der Satzung für die Stadtsparkassen im Großherzogtum 
Mecklenburg-Schwerin für die Sparkasse der Stadt Hagenow. (7) Be- 
kanntmachung, betreffend den Schiffsverkehr innerhalb der deutschen 
üste. 
  
II. Abteilung. 
) 
(1) Bekanntmachung vom 27. Dezember 1917, betreffend die Aufnahme jugend- 
licher Personen, welche der Zwangserziehung überwiesen sind, in die Rettungs- 
anstalt zu Gehlsdorf. 
Dr. Vertrag mit dem Vorstande der Rettungsanstalt zu Gehlsdorf, betreffend 
die Aufnahme jugendlicher Personen, welche der Zwangserziehung überwiesen 
sind (vgl. Bekanntmachung vom 9. Oktober 1911, Rbl. Nr. 39 und vom 
!18. März 1914, Rbl. Nr. 19) ist mit Wir kung vom 1. Jannar 1918 binsichtlich 
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