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gekassen wird, wenn man gegen diese
Fideicommiß-Eigenschaft ohne Agnaten-Consens
einen besondern Credit
auf diese Güter radicirt här#e.
Da wo zum Bestand und zu der
Rechtskraft der Familien-Fideicemmisse
besondere landesherrliche Bestaͤ-tigung
erforderlich ist, wäre diese zu
gleicher Zeit zu imploriren.
¶) Es ist zwar in der Familie von Verlichingen
von alten Zeiten herkömmlich,
daß einer Tochter 2ooofl. Heirathgut
und Aussteuer, 175 bis v50 fl.
jfährliche Depurat-Gelder bis zu ihrer
Verheirathung, von den im väterlichen
Erbe süccedirenden Brüdern oder
Agnaten, und den Wittwen ein Witthum
von etwa 600 fl. ausgesetzt werdenz
allein da sich die Zeiten sehr geändert
haben, und die Preise aller Lebens-Bedürfnisse
sehr gestiegen sind:
so halte ich diese Abfertigung der
Töchter und Wittwen in der Regel
heut zu Tage für zu gering und ich
bin des Dafärhaltens, daß meine
Söhne und so auch meine weitere
männliche Nachkommen hierüber eine
besondere Uebereinkunft nach Maßder
Anzahl der zu verforgenden Töchter
und Wittwen unter Beirath verständiger
Freunde und Verwandten
treffen, und sich hierin nicht genau
an die alte Observanz binden — und
daß meine Söhne ihren Wittwen
wenigstens ein Witthum von Soossl.
und ihren Töchtern wenigstens Jol.
Deputat-Gelder und Heirathgüter,
die sich über sooo fl. und wenigstens
auf dreitausend Gulden belaufen,
aussetzen sollten.
b.) Etenso ist auch meine Meinunz,
daß wenn eine Branche von meb
nen drei Shhnen im Mannsstamm
erlöschen, und nur weibliche Descendenz
vorhanden seyn sollte, dieser für
ibren Abtritt des väterlichen Fideicommift-Antheils
eine solche Absin“
dungs- Summe vertragsmäßig aus
gesebt werden solle, welche mit dem
Erbe in einem angemessenen Verh ltnisse
steht, und ohne dem Flor und
Wohlstand des Mannsstamms wehe
zu thun, doch auch diesen abgefum
denen weiblichen Descendenten ein
anständige Eristenz und Versorgung
sichern kann. Ich will hierin nichts
festseczen, versehe mich aber zu meinen
Söhnen und ihren Nachkommen,
daß sie diese Tendenz gehörig aufsah
gabe ihres Besitzthume ihrer übrigen
Glücksgüter und mit billiger Berücksichtigung
aller Reben-Umstände und