Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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der  Vorschlag  derselben  Kommission,  wonach  zuförderst,  ehe  die
Ausrüstung  selbst  abginge,  eine  ständische  Deputation  nach  Ungarn
eilen  sollte,  von  den  Kurfürsten  angenommen‘).  Ohne  Säumen
brachten  letztere  nunmehr  diese  ihre  Beschlüsse  an  die  Stände,
welche  denselben  einfach  zufielen;  auch  die  Städte  erklärten  sich
einverstanden,  nahmen  aber  die  Gelegenheit  wahr,  um  am  folgenden
Tage  nochmals  um  Beantwortung  ihrer  Eingabe  wegen  der  städtischen
  Session  im  Reichsrat  anzuhalten  und  darauf  zu  dringen,  dafs
allem  voran  die  Verhandlung  über  den  ersten  Artikel  der  Proposition
  zu  einem  zufriedenstellenden  Abschlufs  gebracht  würde,  weil
nur  dann  der  innere  Friede  sich  werde  erhalten  lassen,  dessen
Sicherung  die  unerläfsliche  Vorbedingung  für  Hilfsleistung  nach
aulsen  sei.  Auf  eine  entgegenkommende  Antwort  der  Stände  hin
hefsen  es  dann  aber  auch  die  Städte  geschehen,  dafs  zunächst  die
Türkenangelegenheit  weiter  gefördert  würde?).  Und  zwar  hatte
schon  am  18.  August  der  kleine  Ausschufs  einen  Entwurf  für  die
Abfertigung  der  ungarischen  Botschaft  aufgesetzt,  welcher  rasch
die  Genehmigung  der  Stände  und  des  Erzherzogs  fand,  sodals  der
Ungar  noch  an  demselben  Tage  abgefertigt  und  mit  einem  auf
Grund  jenes  Entwurfs  abgefafsten  Schreiben  des  Reichstages  an
König  Ludwig,  dem  der  Beschlufs’  über  die  Hilfe  kundgethan  und
die  erwähnte  ständische  Deputation  angekündigt  wurde,  entlassen
werden  konnte?).

Den  vollen  Ernst  der  Sachlage  in  Ungarn  scheint  man  freilich
  am  Reichstage  auch  jetzt  noch  nicht  begriffen  zu  haben;
sonst  würde  man  wohl  nicht  darauf  verfallen  sein,  erst  noch  mit

ı)  Die  Instruktion  für  diese  Deputation  sollte  der  kleine  Ausschufs
aufsetzen,  ebenso  für  die  Erlegung  des  Geldes  und  alle  Einzelheiten  die
erforderliche  Vorsorge  treffen;  W  vom  17.  August.

2)  Das  städtische  Anbringen  in  Nürnberg  Kr.  A.,  R.T.A.  12;  München
R.  A.,  R.T.A.  der  Nördlinger  Serie;  über  diese  Verhandlungen  der  Städte
mit  den  Ständen  vgl.  auch  die  Nürnberger  Relation  vom  19.  August.  —  Ungenau
  gedenkt  Spalatin  im  Chronicon  dieses  Anbringens  der  Städte
(Mencken  II  S.  661)  unter  Sabb.  post  ass.  Mar.  (18.  August).

°)  \W  vom  17.  und  18.  August;  dazu  ein  Aktenstück  „Wie  von  wegen
der  Kurfürsten,  Fürsten  und  gemeiner  Stände  der  Hungrischen  Botschaft
auf  ihre  Werbung  und  Antragen  Antwort  gegeben  werden  soll*  (Wien.
Erzkanzler-Archiv,  2  Abschriften),  und  ein  Schreiben  des  Reichstags  entsprechenden
  Inhalts  an  König  Ludwig,  d.  d.  Spire  18.  August  1526  (Konzept
ebendaselbst).  Vgl.  die  Relationen  Nördlingens  und  Nürnbergs  vom  19.,
Pfalz-Neuburgs  vom  20.  und  Frankfurts  vom  21.  August.