Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 89. 617 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 30 Mai 1917. 
Inhalt. 
II Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Paßersatz. 
  
  
(1) Bekanntmachung vom 29. Mai 1917, betreffend Paßersatz. 
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß das stellvertretende 
Generalkommando des IX. Armeekorps über den Paßersatz folgende Bestimmun- 
gen erlassen hat: 
Abw. Nr. 11.099. Nr. 1022. Altona, den 23. Mai 1917. 
Bekanntmachung, betreffend Paßerfatz. 
Auf Grund des §& 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 
1851 in Verbindung mit Ziff. 9 Abs. 2 der Ausführungs-Vorschriften zu der Verord- 
nung, betreffend anderweite Regelung der Paßpflicht vom 24. Juni 1916 (RGl. 
S. 601 ff.) wird für den Bereich des IX. Armeekorps folgendes angeordnet: 
1. Als Paßersatz für den Grenzübertritt oder den Aufenthalt im Reichsgebiet 
— Ziff.9 Abs. 2 der Ausführungs-Vorschriften zur Paßverordnung — wird 
vom 1. Juni 1917 ab nur noch der Personalausweis nach dem Muster in 
der Reichskanzler-Bekanntmachung vom 24. Juni 1916 auf Seite 609 des 
R#l. 1916 ausgestellt. Die Paßbehörden werden zur Ausstellung dieser 
Personalausweise ermächtigt. 
130
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.