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12. Schlußbetrachtungen.
Die Reihe der zurzeit in Deutschland bestehenden
politischen Parkeigebilde ist mit
den von uns genannten Parteien geschlossen.
Dem aufmerksamen Beobachter
wird es leicht sein, den Grundcharakter der
einzelnen Parteien und die trennenden
Punkte zwischen ihnen zu erkennen. Wenn
man daraufhin die Frage aufwirft: „Welcher
Partei soll sich nun der deutsche
Staatsbürger anschließen?“ so muß
man zunächst volle Klarheit darüber gewinnen,
welchen vernünftigen Zwecken das
ganze politische Parteiwesen überhaupt dienen
kann und soll. Nach seiner geschichtlichen
Entwicklung erstrebt es die Anbahnung
solcher Zustände in dem Staate, bei welchen
einerseits die nationale Selbständigkeit, Eigenart
und Blüte sowie die Vervollkommnung
aller Glieder der Volksgenossenschaft in der
menschlichen Gesittung und Kultur, anderseits
die freie Betätigung des einzelnen
Staatsbürgers oder einzelner solidarisch verbundener
Gesellschaftskreise aur Wahrnehmung
ihrer Sonderinteressen am sichersten gewährleistet
ist. Das politische Parteiwesen steht
also, wie schon sein Name besagt, in untrennbarem
Zusammenhange mit einer bestehenden
Staats- und Gesellschaftsordnung.
Nur innerhalb, nicht außerhalb derselben
kann es sich entfalten und betätigen. Daraus
folgt, daß es dort am besten gedeihen wird,
wo der Staat auf unerschütterlichen Grundlagen
ein freies Dasein zu führen vermag,
und die Erhaltung und Erweiterung
seiner Machtstellung, seiner Ehre,
einer Kulturgüter wird für alle auf
vaterländischem Boden stehenden Parteien
eine unmittelbareeigene Lebensbedingung.
In Deutschland schätzen wir in dem aus
langen Kämpfen hervorgegangenen nationalen
Bundesstaat, wie er in der heutigen Reichsverfassung
begründet ist, die vollkommenste,
zurzeit erreichbare Reichs= und Staatsordnung.
Sie sichert dem ganzen deutschen
Volke und den Einzelstaaten im Reich die
freie Existenz. Sie beruht auf einer kraftvollen
Regierungsgewalt mit monarchischer
Spitze, verkörpert in dem Kaiser als Repräsentanten
der verbündeten souveränen
Fürsten. Sie ist begründet auf der geschichtlich
entwickelten Rechtsordnung, nach welcher sich
das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche
Volksleben regelt. Sie fußt auf den vom
christlichen Geist teils direkt geborenen, teils
wesentlich geförderten Kulturerrungensch chesten
der Jahrhunderte. Die höchsten Volksideale:
Freibeit. hnderte r eachte Gottesglaube,
önigstreue, Vaterlandsliebe, Kullurfortschritt
sind durch sie der deutschen Nation gewährleistet.
Alle deutschen in dem vaterländischen
Boden wurzelnden Parteien stehen daher in
einem unzertrennbaren Zusammenhang zu
dem verfass ungsmößig begründeten deulschen
Nationalstaat. Die Erhaltung seiner
Macht, Ehre und Kulturgüter
sowie aller Grundlagen der bekh.a
Gesellschaftsordnunung
ist au für sie die erste Voraussetzung
des eigenen Daseins.
Vinschiedenhekten in ihren Bestrebungen
ergeben sich erst über die Frage, in welcher
Form sich am besten die staatlichen Zustände
gestalten lassen, damit der weitere Zweck des
Parteiwesens, die Förderung der
großen onderinteressen des
Staatsbürgers, bezw. einzelner Gesellschaftskreise
möglichst vollkommen erreicht wird.
Bei dem ewigen Widerstreit der großen
Lebensinteressen der einzelnen Bürger, der
verschiedenen Berufsklassen und Erwerbsstände
werden, da täglich neue Bedürfnisse
und Wünsche rege. Die in den Tiefen des
Volkslebens schlummernden Kräfte werden unablässig
mobilisiert und zu einem Ringen
mit den in den Daseinskämpfen rivalisierenden
Elementen und Strömungen getrieben.
Aus diesen Quellen entstehen die vielartigen
Parleien, die wir in Deutschland kennen,
und entnehmen immer wieder neue die Bedingungen
zu einem Sonderdasein. Jede
Partei glaubt die Voraussetzungen am besten
erkannt zu haben, von denen der Erfolg in
den mernschlichen Bestrebungen nach vollkommenen
Zuständen abhängt. Daraufhin
formuliert sie ihr Programm und auf diese
Weise sind auch die vielarligen Parteisatzungen
entstanden, deren wir vorstehend gedacht
haben. Sie erfreuen sich einer übergroßen
Reichhaltigkeit und stehen oft schroff einander
gegenüber. Das wird mancher für
einen Ubelstand halten, zumal die dem