Ar. 114. *
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 6. Juli 1917.
Inhalt:
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung von laufenden Kriegs-
teuerungsbeihilfen an die zum Heeresdienst einberufenen Beamten und
Angestellten mit Gemeinen= oder Gefreitenlöhnung. (2; Bekanntmachung,
betreffend den Abschuß von Krähen während der Saatzeit und zur Zeit,
während der das Getreide in Hocken fteht, durch Feldhüter.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 30. Juni 1917, betreffend die Gewährung von
laufenden Kriegsteuerungsbeihilsen an die zum Heeresdienst einberusenen
Beamten und Angestellten mit Gemeinen= oder Gefreitenlöhnung.
Die mittels Bekanntmachung vom 7. Mai 1917 — Rol. Nr. 76 — er-
lassenen Bestimmungen wegen Gewährung von laufenden Kriegs-
teuerungsbeihilfen werden nach Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit
des Großherzogs und nach Gehör des Engern Ausschusses von Ritter= und
Landschaft rückwirkend vom 1. März 19 1 7ab, wie folgt, erweitert.
Den zum Heeresdienst einberufenen, in der landesherrlichen oder landes-
herrlich-ständischen Verwaltung festangestellten Beamten
und
ständig gegen Entgelt beschäftigten Beamten und Angestellten
sowie
den Lehrern an den Domanialfleckenschulen und den Domaniallandschulen
— nicht aber den Schulassistenten —