Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 119. 868 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Menhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 16. Juli 1917. 
Inhalt 
II. Abterlung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Verarbeitung von Gemüse. (2) Be- 
kanntmachung, betreffend getragene Kleidung usw. (3) Bekanntmachung, 
betreffend die Geschäftsabteilung der Landeskohlenstelle. 
  
  
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 13. Juli 1917, betreffend die Verarbeitung von 
Gemüsse. 
achstehende im Reichsanzeiger Nr. 157 veröffentlichte Bekanntmachung der 
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, vom 28. Juni 1917 
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 13. Juli 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 über die Verarbeitung 
von Gemüse (RGBl. S. 914) wird bestimmt: 
W 1. 
Die gewerbsmäßige Verarbeitung reifer, Erbsen zu Gemüsekonserven sowie die 
gewerbsmäßige Herstellung von Gemüsekonserven mit Fettzusatz ist verboten. 
179
	        
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