Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 121. 826 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 20. Juli 1917. 
Inhult. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Benzolverteilung. 
II. Abteilung. 
— — 
» (1) Bekanntmachung vom 19. Juli 1917, betresfend Benzolverteilung. 
Uüber die Verteilung des auf das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin ent- 
fallenden Anteiles an Benzol wird folgendes bestimmt: 
J. 
Die Verteilung des von der Inspektion des Kraftfahrwesens in Berlin über- 
wiesenen Benzols für Dresch= und Pflugmotorbetriebe erfolgt unter 
der Leitung der kriegswirtschaftlichen Abteilung des Ministeriums des Innern 
durch die Landesbenzolstellein Schwerin, Theaterstraße 4. 
II. 
Anträge auf Zuweisung für die unter I genannten Zwecke sind erstmalig 
bis zum 27. Juli, späterhin bis zum 20. jeden Monats für den kommenden 
Monat unmittelbar an die Landesbenzolstelle (Schwerin, Theaterstraße 4) zu 
senden. 
Die Verteilung wird nach Maßgabe der für jeden Monat zur Verfügung 
stehenden Menge erfolgen.
	        
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