Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 123. 881 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 25. Juli 1917. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die 
Ernte 1917 vom 21. Juni 1917. 
  
  
  
  
(1) Bekanntmachung vom 21. Juli 1917 zur Ausführung der Reichsgetreide- 
ordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917. 
ur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 
1917 (RBl. S. 507) wird gemäß §§ 67, 71, 72 derselben angeordnet, daß die 
Vorschriften der Verordnung vom 29. Juni 1917, betreffend Kommunalverbände 
— Rbl. Nr. 112 — entsprechende Anwendung finden, und weiter das Nach- 
stehende bestimmt bezw. bemerkt: 
I. Beschlagnahme. 
Zu § 4 Absatz 3. 
Die Örtsobrigkeit, im ritterschaftlichen Gebiet der Kommissar des ritter- 
schaftlichen Bezirkes des Kommunalverbandes kann das Ausdreschen sowie bei 
Gemenge die Trennung von Körnern und Hülsenfrüchten anordnen. Die Tren- 
nung des Gemenges soll von dem Besitzer nur dann verlangt werden, wenn er 
dazu mit seinen Betriebsmitteln in der Lage ist. 
Die Landesbehörde für Volksernährung zu Schwerin kann Bestimmungen 
über Zeit, Art und Ort des Ausdreschens sowie über Anzeige und Feststellung 
184
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.