Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 124. 897 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 25. Juli 1917. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe 
und Baumwollgespinste. 
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 25. Juli 1917, betreffend Höchstpreise für Baum- 
wollspinnstoffe und Baumwollgespinste. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 1. April 1916, betreffend 
Spinn= und Webverbot sowie Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe und Baum- 
wollgespinste, Rbl. Nr. 53 S. 268, wird hiermit nachstehende Nachtrags-Bekannt- 
machung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des IX. Armee- 
korps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Höchstpreise für Baumwollspinn- 
stoffe und Baumwollgespinste zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nungen innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen und die Durchführung zu überwachen. 
Schwerin, den 25. Juli 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter.
	        
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