Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

910 Nr. 126. 1917. 
Ausführungsbekanntmachung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 
30. Mai 1917 werden hierdurch für das Gebiet des Großherzogtums für 
Beschaffenheit als Höchstpreise bei der Abgabe an den Verbraucher festgeseg 
I. Rindfleisch. 
1. Bratfleisch: 
Mürbebraten (Filet) 
Schieres Fleisch 
Rücken ohne Knochen 
Rücken mit Knochen 
Rippen: 
2. Kochfleisch vom Vorderviertel: 
Brust und Blatt 
3. Kochfleisch vom Bauch: 
Alles übrige Rindfleisch 
4. Knochen: 
« Markknochen 
Sonstige Knochen 
5. Schlachtabfall: 
Kopffleisch ohne Knochen 
Fleisch bester 
t: 
. Pfund M 2,50 
. 2,30 
Rinderzunge ohne Schlund (gesalzen oder frisch) % 
Rinderzunge mit Schlund 
Gehirn ..... 
Lunge 
Herz 
Leber 
Milz 
Nieren 
Euter 
Schwanz... 
Kaldaunen mit Labmagen, gebrütt 
Knochenbeilagen dürfen nicht gegeben werden. 
II. Schweinefleisch. 
1. Frisches Fleisch: 
Mürbebraten, Filtt 
Flomen, roher und gesalzener Speck 
Schinken (Keule 
Karbonade 
Backen .. 
Schulter (Bug) 
Kragenfett 
Bauch 
—– 
— 
230 
2.— 
— 
2— 
1,80 
— 
Ses8 
— 
—– —
	        
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