Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Gesetz-und  Verordnungsfür

  das

FKönigreich  Bayern.

Nr.  8.

München,  den  6.  Februar  1907.

 

 

Inhalt:

Bestätigungsurkunde  vom  21.  Januar  1907,  das  Freiherrlich  de  Weerth'sche  Familienfideikommiß  betreffend.
  —  Ordens-Verleihung.  —  Auszug  aus  der  Mdels.  Matrikel  des  Königreiches.

 

Bestätigungsurkunde.
Das  Freiherrlich  de  Weerth#'sche  Familienfideikommiß  betreffend.

IJrm  Mamien  Seiner  Majestät  des  König-s  von  S#ayer#

wird  von  dem  unterfertigten  Gerichte  im  Nachgange  zu  dessen  Bestätigungsurkunde  vom
28.  April  1896  das  Freiherrlich  de  Weerth'sche  Familienfideikommiß  betreffend  —.  Gesetzund
  Verordnungsblatt  1896  S.  245  —  weiter  folgendes  beurkundet:

Der  am  11.  Dezember  1906  verstorbene  Stifter  des  vorbezeichneten  Familienfideikommisses
  Arthur  Karl  Freiherr  de  Weerth,  Schloßgutsbesitzer  in  Niederaichbach  bei  Wörth,
K.  Amtsgerichts  Landshut,  hat  in  einer  von  ihm  hinterlassenen  letztwilligen  Verfügung  vom
23.  August  1905  folgendes  als  seinen  letzten  Willen  erklärt:

Es  soll  meinem  Sohne  Arthur  Thilo  Freiherrn  de  Weerhh  frei  stehen,  das
von  mir  gestiftete  Familienfideikommiß  Niederaichbach  aufzulösen  und  den  dazu
gehörigen  Grund  und  Boden  zu  verkaufen,  wenn  er  dafür  einen  ihm  angemessen
erscheinenden  Preis  erhalten  kann.

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