Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

E)  Die  Abteilung  für  blödsinnige  Burschen.
Die  Abteilungen
F)  und  C)  bestehen  zumeist  aus  alten,  siechen  Frauen.

Die  beiden  Pfleghäuser,
das  Pfleghaus  I,  Alt-Leipzig,  Täubchenweg  4,  und
das  Dfleghaus  II,  Leipzig.  Reudnitz,  Täubchenweg  77,
nehmen  arme  Kranke  und  Sieche  auf,  die  der  ärztlichen  Aufsicht
  und  besonderer  Pflege  bedürfen.  Die  Kranken  und  Siechen
werden  den  DPfleghäusern  entweder  durch  die  Armenärzte  aus
der  offenen  Armenpflege  überwiesen  oder  aus  den  städtischen
Krankenhäusern  mit  Genehmigung  des  Armenamtes  zugeführt.
Im  Pfleghause  1l  sind  Männer  und  Frauen,  im  Dfleghause
  II  zurzeit  nur  Frauen  untergebracht.

Die  4  Versorghäuser,
Versorghaus  I,  L.-Eutritzsch,  Fabrikstr.  5,

„  II.  Leipzig,  Frankfurter  Str.  28,

„  III.  L.-Volkmarsdorf,  Kirchstr.  45,

»  lV,L.-Plagwilz,Siegelstr.16J18,
nehmen  Verarmte  und  solche  Hilfsbedürftige  auf,  welche  in  der
Offentlichkeit  sich  nicht  mehr  halten  können  und  denen  nach  Gehör
des  Vorstehers  aus  besonderen  Gründen  durch  das  Armenamt
ein  Platz  in  diesen  Anstalten  mit  weniger  beschränkter  Hausordnung
  angewiesen  wird.

Die  Ofleglinge  der  Versorghäuser  können  in  Stübchen  zu
zweien  oder  in  Einzelstübchen  untergebracht  werden.  Voraussehung
  der  Unterbringung  ist,  daß  der  körperliche  und  geistige
Zustand  des  Pfleglings  ihm  die  Möglichkeit  bietet,  sein  Zimmer
in  geeigneter  Weise  in  Ordnung  zu  halten.  Kranke  sind  von
der  Aufnahme  ausgeschlossen.  Erkrankte  werden  anderen  Anstalten
  überwiesen.

In  den  Versorghäusern  II  und  ll  werden  nur  Frauen,  in
den  Versorghäusern  !  und  IV  Frauen,  Männer  und  Ehepaare
verpflegt.  Die  Anstalt  bestimmt  der  Vorsteher.

Das  Versorghaus  für  Frauen  und  Mädchen,
Hospitalstr.  3,
dient  hauptsächlich  zur  vorübergehenden  Versorgung  von
Schwangeren  und  Wöchnerinnen;  es  können  Frauen  und  Mäd-18