Full text : Wehr-Katechismus.

1848  Ablehnung  des  preußischen  Antrags.  203

Kleinen  in  die  Gruppen  dieses  Staatenraths  nichts  Anderes
als  der  erste  Schritt  zu  ihrer  Annexion  durch  die  Gruppenführer
  sein  würde.  So  angenehm  diese  Vorstellung  den
Mittelstaaten  war,  so  heftig  erhob  sich  auch  bei  ihnen  ein
Chorus  der  angeblich  erlittenen  Zurücksetzungen,  würdig  der
blühendsten  Zeiten  des  alten  Bundestags.  Bayern  war  entrüstet,
  daß  man  ihm  im  Staatenrathe  nur  eine  Stimme  zubillige,
  während  seine  Macht  es  zu  zweien  berechtige,  und
daß  man  ihm  keine  Clienten  zuweise,  es  also  bei  etwaigen
Mediatisirungen  leer  ausgehen  würde.  Sachsen  und  Hannover,
in  dieser  Hinsicht  beruhigt,  fanden,  daß  Osterreich  und  Preußen
sich  mit  je  zwei,  anstatt  drei  Stimmen  begnügen,  also  auf
die  feste  Majorität  im  Staatenrathe  verzichten  sollten.  Kurhessen
  machte  für  seinen  Beitritt  die  Bedingung,  daß  es  in
seiner  Gruppe,  zu  der  übrigens  auch  Waldeck  gehören  müsse,
den  bleibenden  Vorsitz  erhalte,  und  nicht  mit  Darmstadt  zu
alterniren  habe.  Darmstadt  aber  erbat  sich  vor  Allem  ein
Gutachten  von  Gagern,  und  dieser  erklärte  das  ganze  System
für  absolut  unzulässig.  Ganz  derselben  Meinung  war  auch
das  Reichsministerium.  Schmerling  machte  der  Sache  durch
den  runden  Ausspruch  ein  Ende,  daß  der  vorgeschlagene
Staatenrath  zu  sehr  an  den  Bundestag  erinnere,  um  angenommen
  werden  zu  können;  überhaupt  würden  ja  die  Bevollmächtigten
  keinen  Einfluß  auf  die  Entschließungen  der
Centralgewalt  auszuüben,  sondern  nur  über  die  Art  und
Weise  der  Ausführung  zu  verhandeln  haben.  Die  Höfe
wechselten  dann  noch  einige  Briefe  über  den  Gegenstand,  in
der  Praxis  blieb  es  bei  Schmerling's  Erklärung.

Der  klägliche  Verlauf  des  kläglichen  Unternehmens  konnte
nicht  anders,  als  das  Selbstgefühl  der  Centralgewalt  erheblich