Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LX. Band. (60)

210  Zur  Lehre  von  der  Valerschaftsvermuthung  nach  Bayer.  LR.

gekommen,  es  sei  ihm  sogar  seit  der  Entlassung  seiner
Ehefrau  aus  der  Irrenanstalt,  die  im  September  1891
stattgefunden  habe,  ihr  Aufenthalt  völlig  unbekannt  gewesen.
  J.  M.  sei  daher  unmöglich  Vater  des  Kindes
Maria  M.;  es  möge  demgemäß  ausgesprochen  werden,
daß  das  Kind  als  unehelich  zu  erachten  sei.

Am  7.  Juli  1893  erging  Versäumnißurtheil  im  Sinn
der  Klagsbitte.  Auf  erhobenen  Einspruch  wurde  am
3.  October  1893  Beweis  angeordnet  über  die  Behauptung,
daß  der  Kläger  seit  Anfang  1888  nicht  mehr  mit  seiner
Ehefrau  verkehrte  und  nicht  mehr  mit  ihr  zusammenkam
und  daß  er  seit  Entlassung  der  A.  M.  aus  der  Frrenanstalt
  nicht  einmal  den  Aufenthalt  derselben  kannte;
hierüber  sollten  mehrere  Zeugen,  darunter  die  Ehefrau
  des  Klägers,  vernommen  werden.

Die  Letztere  erklärte  nach  legaler  Beeidigung  Folgendes:
  Ich  habe  seit  1888  mit  meinem  Ehemanne  geschlechtlichen
  Umgang  nicht  mehr  gehabt.  Nach
meiner  Entlassung  aus  der  Irrenanstalt,  welche  im  September
  1891  erfolgte,  begab  ich  mich  auf  sechs  Wochen
nach  L.,  sodann  wieder  nach  München.  Mein  Bruder,
der  Baumeister  S.,  war  mehrmals  bei  meinem  Mann
und  hat  denselben  in  Kenntniß  gesetzt,  daß  ich
mich  wieder  in  München  aufhalte.  Die  Alimente  für
mich  wurden  von  meinem  Ehemann  postlagernd  einbezahlt.
Vater  des  Kindes  ist  J.  L.  Ich  habe  meinen  Mann
seit  meiner  Entlassung  aus  der  Irrenanstalt  erst  vor
ungefähr  vierzehn  Tagen  zum  ersten  Mal  wiedergesehen.

Der  zweite  Zeuge,  ein  Sohn  des  Klägers,  sagte,
ebenfalls  eidlich  vernommen,  Folgendes  aus:  Die  Mutter
A.  M.  ist  im  März  1886  fort;  seit  dieser  Zeit  ist  der
Vater,  wie  ich  wenigstens  glaube,  nicht  mehr  zu
ihr  gekommen.  Ich  bin  den  Tag  über  als  Schlosser  in
Arbeit  und  kann  natürlich  nicht  sagen,  daß  es
unmöglich  war,  daß  meine  Eltern  zusammengekommen
  seien.  Seit  wann  mein  Vater  weiß,  daß