Full text : Preußisches Verwaltungsrecht.

Samſtag  den  49.  November  1884,  46.  Lahrgang.  Ma  24.
Dr.  3.  A.  Seuffert's
Blätter  für  Rechtganwendung

zunächſt  in  Bayern.  .

 

 

Inhalt:  Zu  5.243  und  5.298  der  CPD,  =-  Ueberſicht  über  die  „Ergebniſſe
der  „Rechtſprechung,  des  vayeriſgen  oberſten-  it  richls  vom
ve  eek  des.  b  R  lſgen  gberſten  Ee  Gd  Sh  1.
(S<lu  ub)  =  Üteratur-Rotz.  8

 

Zu  856.  243  und  298  der  CPO.
Von  Dr.  Obermeyer  in  Münden.

1L

In  ſeiner  vortrefflichen  Abhandlung  „Zur  Lehre
vom  Verſäumnißurtheil““  in  der  Mecklenburgiſchen
Zeitſchrift  für  Rechtöpflege  und  Rechtswiſſenſchaft
Bd.  1  Heft  1  S.  49--86  hat  Prof.  Birkmeyer
zur  Evidenz  bewieſen,  daß  kein  Verſäumnißurtheil
ergehen  könne,  wenn  nach  erfolgter  ZurüFnahme  der
Klage  im  Termin  lediglich  der  Beklagte  erſcheint
und  Ausſpruch  über  die  Koſten  gemäß  8.  243  Abſ.  3
beantragt.

Allein  in  der  Argumentation  findet  ſich  eine
prinziplell  nicht  unbedeutende,  wenn  auch  in  keiner
unmittelbaren  Folgebeziehung  zur  Entſcheidung  der
Frage  ſtehende,  Unrichtigkeit.

Auf  S.  57  wird  bemerkt,  auch  nach  Zurünahme
  der  Klage  bleibe  die  Sache  hinſichtlich  der
Koſtenpflicht,  die  in  jedem  Prozeß  einen  Nebenſtreitgegenſtand
  neben  dem  Hauptgegenſtande  des  Streites
bilde,  troß  der  Beſtimmung  des  &,.  243  Abſ.  3
rechtöhängig;  des8halb  bleibe  der  urſprünglich  zur

Neue  Folge  KRYL  Band,