Samſtag den 49. November 1884, 46. Lahrgang. Ma 24.
Dr. 3. A. Seuffert's
Blätter für Rechtganwendung
zunächſt in Bayern. .
Inhalt: Zu 5.243 und 5.298 der CPD, =- Ueberſicht über die „Ergebniſſe
der „Rechtſprechung, des vayeriſgen oberſten- it richls vom
ve eek des. b R lſgen gberſten Ee Gd Sh 1.
(S<lu ub) = Üteratur-Rotz. 8
Zu 856. 243 und 298 der CPO.
Von Dr. Obermeyer in Münden.
1L
In ſeiner vortrefflichen Abhandlung „Zur Lehre
vom Verſäumnißurtheil““ in der Mecklenburgiſchen
Zeitſchrift für Rechtöpflege und Rechtswiſſenſchaft
Bd. 1 Heft 1 S. 49--86 hat Prof. Birkmeyer
zur Evidenz bewieſen, daß kein Verſäumnißurtheil
ergehen könne, wenn nach erfolgter ZurüFnahme der
Klage im Termin lediglich der Beklagte erſcheint
und Ausſpruch über die Koſten gemäß 8. 243 Abſ. 3
beantragt.
Allein in der Argumentation findet ſich eine
prinziplell nicht unbedeutende, wenn auch in keiner
unmittelbaren Folgebeziehung zur Entſcheidung der
Frage ſtehende, Unrichtigkeit.
Auf S. 57 wird bemerkt, auch nach Zurünahme
der Klage bleibe die Sache hinſichtlich der
Koſtenpflicht, die in jedem Prozeß einen Nebenſtreitgegenſtand
neben dem Hauptgegenſtande des Streites
bilde, troß der Beſtimmung des &,. 243 Abſ. 3
rechtöhängig; des8halb bleibe der urſprünglich zur
Neue Folge KRYL Band,