Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1766 Nr. 237. 1918. 
Die Meldungen sind in Zukunft insoweit es sich um Baumwollerzeugnisse handelt 
beim Kriegsausschuß der Deutschen Baumwollindustrie in Berlin, Krausenstr. 17, in- 
soweit es sich um Bastfasererzeugnisse handelt, beim Leinenkriegsausschuß in Berlin, 
Krausenstr. 25—28, zu erstatten. 
Ferner bleiben Bastfasergewebe, welche auf Grund der Bekanntmachung Nr. W 
M. 1000/11. 15. K.R.A. gemeldet worden sind, beschlagnahmt. 
Artikel III. 
Diese Bekanntmachung tritt am 8. Dezember 1918 in Kraft. 
Berlin, den 8. Dezember 1918. 
Kriegs-Rohstoff-Abteilung. 
Wolffhügel. 
(5) Bekanntmachung vom 28. Dezember 1918, betreffend Beschlagnahmen, 
Höchstpreise usw. 
Nachstehende Bekanntmachung des Reichs-Demobilmachungsamtes Nr. III 
441/12. 18. D. M. A. vom 9. Dezember 1918, betreffend Beschlagnahmen, 
Höchstpreise usw., wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 28. Dezember 1918. # 
Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung. 
(Reichsdemobilmachungsamt). 
Hekanntmachung des Demobilmachungsamts. 
Nr. III. 441/12. 18. D. M.X. 
Nach der Bekanntmachung des Reichsdemobilmachungsamts vom 13. November 
1918 bleiben alle von den deutschen Kriegsministevien, stellvertretenden Generalkom- 
mandos, Gouvernements und Kommandanturen erlassenen Bekanntmachungen 
über die Regelung kriegswirtschaftlicher Verhältnisse (z. B. Beschlagnahmen, Höchst- 
preiserlasse usw.) im Interesse der wirtschaftlichen Demobilmachung zunächst in Kraft. 
Hierunter fallen auch alle von den oben bezeichneten Stellen erlassenen kriegs= 
wirtschaftlichen Einzelanordnungen, z. B. Herstellungsverbote, Einzelbeschlag- 
nahmen bei bestimmten Firmen usw., sofern sie nicht durch Bekanntmachungen oder 
Einzelverfügungen des Reichsdemobilmachungsamts oder der von diesen beauftragten 
Stellen oder der Stellen, welche die kriegswirtschaftlichen Einzelanordnungen erlassen 
haben, inzwischen außer Kraft gesetzt worden sind, oder noch außer Kraft gesetzt werden. 
Berlin, den 9. Dezember 1918. 
Das Reichsamt für die wirtschaftliche Demobilmachung 
(Reichsdemobilmachungsamt). 
Koeth. 
  
  
 
	        
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