Volltext : Allgemeine Staatslehre

  Inhaltsverzeichnis.

System  des  öffentlichen  Rechts  nicht  geschlossen.

Verfassungslücken.  Staatliche  Existenz  seine  Schranke.

Völlige  Anarchie  bei  entwickelter  Kultur  unmöglich
Grenzen  des  Staatsrechts:  Macht  und  Recht  .

2.  Der  Staat  und  die  Rechtsbildung  .  .  .  .  ....  ..
Priorität  des  Staates.  Fortschreitende  Rechtsbildung

vom  engeren  zum  weiteren  Verband.  Aufsaugung  der
Rechtsbildung  durch  den  modernen  Staat.

3.  Die  Bindung  des  Staates  an  sein  Recht  .  .  ..  .
Selbstverpflichtung  des  Staates  in  jedem  Rechtssatz
Sozial-  psychologische  Grundlage  staatlicher  Rechtsverhältnisse.

  Historische  Entwicklung  der  Anschauungen
  darüber.  Konstante  und  variable  Rechtsbestandteile.
  Unmöglichkeit  staatlicher  Pflichten  vom
Standpunkt  konsequenter  absolutistischer  Staatsauffassung
  .  .  .  .  .  .  .

4.  Der  Staat  und  das  Völkerrecht  .  .
Entstehung  des  Völkerrechts  in  der  christlichen

Staatenwelt.  Kriterium  seiner  Existenz,  seine  Anerkennung
  durch  die  Staaten.  Gesamtheit  der  Rechtsmerkmale
  bei  ihm  gegeben.  Unvollkommenheit  des
Völkerrechts.  Völkerrecht  ein  anarchisches  Recht.

  Drittes  Buch.
Allgemeine  Staatsrechtslehre.

Zwölftes  Kapitel.  Die  Gliederung  des  öffentlichen

  Rechtes  .  .  ......

Privat-  und  öffentliches  Recht.  Alles  Privatrecht  Sozialrecht
  und  auf  öffentlichem  Recht  ruhend.  Schwierigkeit  der
Grenzbestimmung  beider  Rechtsgebiete  .  .  .  .  ....
Selbständigkeit  des  öffentlichen  Rechtes.  Staatsgewalt

ist  rechtliche  Gewalt,  durch  Völkerrecht  und  Staatsrecht  eingeschränkt.
  Gliederung  des  letzteren  in  Justizrecht,  Verwaltungsrecht
  und  Staatsrecht  im  engeren  Sinn.  Recht  der
öffentlichen  Verbände  als  Teil  des  Staatsrechtes.  Stellung
des  Kirchenrechtes.  Einteilung  des  gesamten  öffentlichen
Rechtes.  .  .  .  .  .  .  .

Dreizehntes  Kapitel.  Die  rechtliche  Stellung
der  Elemente  des  Staates  .  .  ...  .
1.  Das  Staatsgebiet  .  .  .  .  .  .  .
Rechtliches  Wesen  des  Gebietes.  Seine  Ausschließlichkeit
Scheinbare  Ausnahmen:  1.  beim  Kondominium.  2.  im
Bundesstaat.  3.  durch  völkerrechtliche  Zulassung.  4.  durch
kriegerische  Okkupation  .  .  .  .  .  .  .  .
Gebiet  räumliche  Grundlage  der  staatlichen  Herrschaftsentfaltung
  nach  außen  und  innen.  Kein  Dominium,  sondern

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