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Hie süddeutschen Staaten.
kaum noch Interesse hat, wurde uns von Preußen zunächst eine Mittheilung
nicht, und zwar um deßwillen nicht, weil früher, als es möglich war, daß
uns eine Erwiderung zuging, von Seite Württembergs im Haurtauartiere
der Antrag gestellt worden ist, nunmehr die Verhandlungen in Versailles
wieder aufzunehmen und dort mündlich zu Ende zu führen. Darauf hin
wurde auch die bayerische Regierung eingeladen, soferne es ihr zusagte, nach
Versailles Abgeordnete zu senden, um dort an den Verbandlungen Theil zu
nehmen. Man ließ es uns aber doch auch frei, wenn wir es vorzögen, die
Rückkehr des Hrn. Staatsministers Delbrück hieher abzuwarten. Wir glaubten,
daß es richtiger wäre, gemeinschastlich mit den andern Staaten vorzugehen,
und so wurde der Beschluß gefaßt, einen Theil der Staatsregierung
nach Versailles zu weiteren Verhandlungen abzuordnen. Dort trat alsbald
gegen die von uns gehegten Erwartungen eine Trennung der Verhandlungen
ein. Nicht allein, daß der Bundeskanzler den Vorschlag machte, es sollte
Staatsminister Delbrück zunächst mit den Abgeordneten der einzelnen Staaten
die Angelegenheit durchsprechen, sondern auch in der Weise ward eine Trennung
vorgenommen, daß man die sogenannten civilen Angelegenheiten, wenn
Sie mir den Ausdruck gestatten, von den militärischen abgetrennt hat. Es
wurde im Reichstage gesagt, Bayern habe die Trennung der Verhandlungen
gewünscht. Nun ja, meine Herren, dieses ist insoferne auch richtig, als von
den bayerischen Vertretern bei einer Gelegenheit geäußert wurde, wir hätten
die Absicht und den Wunsch nicht, störend in die Verhandlungen mit den
übrigen Staaten einzugreifen und den Abschluß derselben zu verhindern. Sie
erlassen es mir, nun noch auf die weiteren Einzelnheiten des Verhandlungsstadiums
einzugehen. Manches davon entzieht sich jetzt, wo, wie ich glaube,
ein gedeihliches Ende erzielt ist, der Mittheilung und der Oeffentlichkeit; nur
so viel darf ich noch beifügen, daß die Bewegung, welche durch die Presse
ging, von der auch wir aus mehrfachen Mittheilungen zu Versailles Kenntniß
bekamen und deren Inhalt dahin ging, daß mit uns nichts zu erzielen sei
und der Abbruch der Verhandlungen mit uns bevorstehe, auch uns in hohem
Grade überrascht hat. Wir wußten von einem solchen Stande der Dinge
nichts. Nachdem mit den übrigen Staaten die Verträge theils abgeschlossen,
theils dem Abschlusse nahe gebracht waren, sind auch mit uns die Verhandlungen
rasch zu Ende geführt worden. Die Verträge, die dabei abgeschlossen
wurden, sind nun folgende ..“ Der Minister zählt die Verträge auf und erörtert
einzelne besonders hervorragende Punkte. So bemerkt er über die Niedersetzung
eines diplomatischen Ausschusses im Bundesrathe:
„Dieser Ausschuß hat vielfach Anfechtung gefunden, und ich bekenne Ihnen, ich
habe eigentlich nicht begriffen, weshalb man sich diesem Institute gegenüber so
feindselig verhalten zu müssen glaubt. Ist es wirklich etwas Unberechtigtes,
daß die deutschen Staaten, die in einem Bunde zusammengefaßt sind, auch
mindestens Kenniniß davon haben wollen, wie sich die Politik gestaltet, welche
sie schließlich in ihren Consequenzen mittragen müssen, die Politik, die zu
Kriegen führen kann, welche wir mit unserm Gut und Blut mitzuführen berufen
sind? Sicherlich nicht! Es handelt sich hier nicht um eine Maschine
zum Intriguiren, sondern ledlich darum, daß die Bundesregierung den Bundesgliedern
in Aufrichtigkeit Rechenschaft gebe über ihre Beziehungen zum
Ausland, und daß diejenigen Bundesglieder, welche nicht in der Lage sein
können, activ theilzunehmen an der Handhabung der Politik, doch auch in die
Lage versetzt werden, ihren Empfindungen rechtzeitig Ausdruck zu verleihen.
Daß der erste deutsche Staat nicht im Ausschusse vertreten ist, das ist lediglich
eine Conseguenz der Aufgabe, welche man dem Ausschusse gesetzt hat. Der
Ausschuß soll Mittheilungen entgegennehmen. Von wem? Gerade von der
Bundesregierung. Er soll Ansichten mittheilen. Zu welchem Zweck?! Damit
die Bundesregierung sie kennen lernt. Er soll aber nicht störend eingreifen,
und Beschlüsse zu fassen hat der Ausschuß nach unserm Vertrage nicht. Ob