Verordnung vom 31. März 1903. 361
8. Das Wohnungswesen der minderbemittelten
Klassen.
(VO des Min. d. J. vom 31. März 1903. 227 II K.)
I. Als Gesamtergebnis der Berichte, welche auf die
Verordnungen vom 24. März 1899, 29. April 1901 und
12. Februar 1902 — Nr. 299, 309 und 66 II K — erstattet
worden sind und der sonstigen Unterlagen läßt
sich leider nicht verkennen, daß im Wohnungswesen der
minderbemittelten Klassen erhebliche Mlißstände weit
verbreitet sind. Vielfach fehlt es an kleinen Wohnungen
oder sind die vorhandenen an sich ungenügend, überfüllt
oder zu teuer. Als verhältnismäßig zu teuer wird hierbei
eine Wohnung erachtet werden müssen, auf welche
der Inhaber mehr als ein Sechstel seines Einkommens
zu verausgaben hat. Die Mißstände treten in den drei
Großstädten Dresden, Leipzig und Chemnitz am schärfsten
hervor, im übrigen bestätigte die Untersuchung aufs neue,
daß Wohnungemißstände sich nicht auf Großstädte beschränkeen.
Außer in Plauen finden sie sich auch in
Mittelstädten, wie Freiberg und Aleißen, aber auch in
kKleinstädten, wie Buchholz und sogar in Strehla, daneben
in gewerbereichen Vororten von Dresden, Leipzig
und Plauen, sowie in gewerbereichen Amtshauptmannschaften,
wie die Amtshauptmannschaft Annaberg. Auch
Bezirke von ländlichem Charakter, wie die Amtshauptmannschaften
Kamenz und Mlarienberg, weisen bei Armut
der Bevölkerung entsprechende mangelhafte Beschaffenheit
der Wohnungen auf. Es haben ferner nicht bloß
Fabrikarbeiter, sondern auch Ziegeleiarbeiter, ferner landwirtschaftliche
Arbeiter (zum Teil in sog. Drescherhäusern),
unter ungenügenden Wohnungen zu leiden. Zählt man
die Bevölkerungsziffern der städtischen und amtshauptmannschaftlichen
Bezirke zusammen, für welche Mlißstände
berichtet worden sind, so erhält man nach der Volkszählung
von 1900 auch bei sehr mäßigem Ansatz der
Bezirke, welche nur zum Teil ungünstig sind, ein Gebiet,