Full text : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Erster Band Zweite Hälfte.

Das  Minoritätsvotum  die  Revision  betreffend  (1818).  701

und  physikalischen  Klasse  als  höchst  schädlich  und  als  eine  eingeschränkte
  Ansicht  erkannt,  weil  sie  nur  dann  ausgeführt  werden,
wenn  Umstände,  Neigung,  besonderer  Bedarf  der  Wissenschaft  dahin
leiten.  Kein  reiner  Gelehrter  wird  sich  entschliessen,  aus  dem  Gange
und  der  Richtung  seiner  Forschungen  sich  gewaltsam  herausreissen  zu
lassen,  und  keiner  hat  sich  je  dazu  entschlossen.  Die  Londoner
Königliche  Gesellschaft  z.B.  hat  wenige  gemeinsame  Arbeiten  aufzuweisen.
  Solche  Arbeiten  im  Voraus  zu  bestimmen,  heisst  der  Akademie
  wesentlichen  und  empfindlichen  Schaden  bereiten;  denn  da  sie
selten  ausgeführt  werden',  doch  aber  beträchtliche  Unterstützungen
des  Staates  erfordern,  so  macht  man  den  Staat  missınuthig  und  misstrauisch
  und  untergräbt  die  Achtung  für  die  Akademie.  Soll  man
Beispiele  nennen’?«

»Mit  grösstem  Ernst  und  grösster  Überlegung  wünscht,  empfiehlt
und  erwartet  daher  die  Minorität  [des  Ausschusses]  die  Beibehaltung
der  bisherigen  Form  der  Gesammtsitzungen  und  der  bestimmten
Lesung.  Sie  ist  sehr  fern  zu  glauben,  dass  die  häufigen  Klassensitzungen
  den  Zweck  besser  erreichen  würden....  Es  wäre  zu  wünschen,
  die  Bande  noch  fester  zu  knüpfen,  welche  die  verschiedenartigen
  Theile  der  Akademie  vereinigen,  nicht  sie  zu  lösen.«  Er
schliesst  mit  den  ernsten  Worten:  :

»Gott  schütze  die  Freiheit  der  Akademie,  welche  zum  regen
Leben  reiner  Wissenschaftsmänner  nothwendig  ist  und  welche  die
Wohlthat  der  Regierung  ihr  seit  Frieprıca's  II.  Zeit  so  ausdrücklich
  gegeben  und  erhalten  hat.  Möge  sie  nie  leichtsinnig  und  durch
die  Schuld  der  Mitglieder  aus  ihrer  Mitte  verschwinden!  Möge  doch
nicht  durch  vereinzelte  seltene  Gesammtsitzungen  die  Akademie  ihres
Zwecks  entrückt,  Unbekanntschaft  und  Misstrauen  unter  den  Mitgliedern
  erzeugt,  sie  dadurch  der  Willkür  einiger  wenigen  Leitenden
preisgegeben  und  dadurch  endlich  die  furchtbare  Idee  realisirt  werden,
dass  ein  stetiger  Präsident  die  Mitglieder  als  seine  Räthe  betraclhıtet,
die  Akademie  als  ein  Collegium,  in  dem  er  die  Arbeiten  austheilt
und  Berichte  verlangt.«  —  Bucr  hat  sich  in  diesem  Pro  Memoria
selbst  übertroffen.  Überzeugender  konnte  er  seine  Sache  nicht  führen.
Er  hatte  in  der  That  Recht,  aber,  wie  schon  bemerkt,  auch  ScHLEIER-I

  Hier  erkennt  man,  dass  auch  die  noch  mangelnde  Erfahrung  und  Leistung
Buca  und  seine  Gesinnungsgenossen  zur  Ablehnung  solcher  grossen  Unternehmungen

bestimmt  hat.  |  |
2  Ob  Buch  bereits  an  das  Corpus  Inscriptionum  gedacht  hat?  Böckn  hatte

damals  die  Arbeit  an  demselben  unterbrochen.