Das Minoritätsvotum die Revision betreffend (1818). 701
und physikalischen Klasse als höchst schädlich und als eine eingeschränkte
Ansicht erkannt, weil sie nur dann ausgeführt werden,
wenn Umstände, Neigung, besonderer Bedarf der Wissenschaft dahin
leiten. Kein reiner Gelehrter wird sich entschliessen, aus dem Gange
und der Richtung seiner Forschungen sich gewaltsam herausreissen zu
lassen, und keiner hat sich je dazu entschlossen. Die Londoner
Königliche Gesellschaft z.B. hat wenige gemeinsame Arbeiten aufzuweisen.
Solche Arbeiten im Voraus zu bestimmen, heisst der Akademie
wesentlichen und empfindlichen Schaden bereiten; denn da sie
selten ausgeführt werden', doch aber beträchtliche Unterstützungen
des Staates erfordern, so macht man den Staat missınuthig und misstrauisch
und untergräbt die Achtung für die Akademie. Soll man
Beispiele nennen’?«
»Mit grösstem Ernst und grösster Überlegung wünscht, empfiehlt
und erwartet daher die Minorität [des Ausschusses] die Beibehaltung
der bisherigen Form der Gesammtsitzungen und der bestimmten
Lesung. Sie ist sehr fern zu glauben, dass die häufigen Klassensitzungen
den Zweck besser erreichen würden.... Es wäre zu wünschen,
die Bande noch fester zu knüpfen, welche die verschiedenartigen
Theile der Akademie vereinigen, nicht sie zu lösen.« Er
schliesst mit den ernsten Worten: :
»Gott schütze die Freiheit der Akademie, welche zum regen
Leben reiner Wissenschaftsmänner nothwendig ist und welche die
Wohlthat der Regierung ihr seit Frieprıca's II. Zeit so ausdrücklich
gegeben und erhalten hat. Möge sie nie leichtsinnig und durch
die Schuld der Mitglieder aus ihrer Mitte verschwinden! Möge doch
nicht durch vereinzelte seltene Gesammtsitzungen die Akademie ihres
Zwecks entrückt, Unbekanntschaft und Misstrauen unter den Mitgliedern
erzeugt, sie dadurch der Willkür einiger wenigen Leitenden
preisgegeben und dadurch endlich die furchtbare Idee realisirt werden,
dass ein stetiger Präsident die Mitglieder als seine Räthe betraclhıtet,
die Akademie als ein Collegium, in dem er die Arbeiten austheilt
und Berichte verlangt.« — Bucr hat sich in diesem Pro Memoria
selbst übertroffen. Überzeugender konnte er seine Sache nicht führen.
Er hatte in der That Recht, aber, wie schon bemerkt, auch ScHLEIER-I
Hier erkennt man, dass auch die noch mangelnde Erfahrung und Leistung
Buca und seine Gesinnungsgenossen zur Ablehnung solcher grossen Unternehmungen
bestimmt hat. | |
2 Ob Buch bereits an das Corpus Inscriptionum gedacht hat? Böckn hatte
damals die Arbeit an demselben unterbrochen.