Nr. 41. 1918. 295
J) 4fach geklebte Papiersäcke aus 75grammigem Papier.
(ie 1000 Stück)
M.
Format: Format: M
45 84 com. . . . 660, — 50 100 em. . S55,—
45 90 enin.. . 4100,— 50 X 105H . . 878, —
45 X 95 em.. . . . 726, — 55X110 cm 1005,—
u——9 60 X 110 E. 1144,—
50 X795 em . 815,— 70X 115cmM . 1403,.—
d) 2fach geklebte Papiersäcke aus 110grammigem Papier.
(je 1000 Stück)
Format: Al Format: M
45—94ee 562,50 4786 em 540,—
Die Preise umfassen die Kosten der Beförderung bis zur Bahnstation des
Empfängers.
Ausführungsbestimmung IX der Reichs-Sackstelle.
Auf Grund der §§ 9 und 23 der Bekanntmachung des Bundesrats über Säcke
vom 27. Juli 1916 (REl. S. 834) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. De-
zember 1917 (REBl. S. 1116) wird folgendes bestimmt:
§ 1. "
Die Anfertigung von Papiergewebesäcken aus dem der Reichs-
Sachtell zur Verfügung stehenden Papiergarnkontingent erfolgt nur in folgenden
orten: "„ «
1. Für Obst-, Gemüse-, Kartoffel-, Zwiebel- und Lebensmittelsäcke:
Hessians-Bindung, Einstellung 2424 fädig, auf 10 cm im Quadrat,
aus 2,4er Garn; · -
2.für"Schnitze1-undGrobkleiesäcke:
, Hessians-Bindung,Einstellung42X52fädig,au32,4erGarn;
3. für Kleie-, Futtermittelsäcke und Säcke für gröberes Salz:
Hessians-Bindung, Einstellung 46 X 52 fädig, aus 2,4er Garn;
4. für Kartoffelflockensäcke und Säcke für mittleres Salz:
Hessians-Bindung, Einstellung 50 )52 fädig, aus 2,4er Garn;
5. für Zucker-, Graupen-, Grieß-, Mehl-, Hülsenfrüchte-, Getreide-, Grütze-
und ähnliche Lebensmittelsäcke sowie Säcke für feines Salz:
a) Köper-Bindung, Einstellung 80 X 60 fädig, 3= oder 4 schäftig, aus
2,7er Garn; ·
»i»b)-Tarpaulings-Bindung,EinstellungssXZsfädig,au32,4erGarn.
Zulässig sind Veränderungen in der Garnnummer in Verbindung mit der Ein-
stellung, soweit das theoretische Gewicht hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Verände-
rungen in der Einstellung hinsichtlich Kette und Schuß sind bei gleicher Quadratfaden-
zahl gleichfalls zulässig. In beiden Fällen darf die Abweichung bis zu 5% betragen.