Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

362  Nr.  50.  1918.

1.  die  im  Amt  befindlichen  Geistlichen  (Pastoren  und

und  zwar,
A.  wenn  sie  unverheiratet  sind,

Hilfsprediger)

.  bei  einem  jährlichen  Diensteinkommen  ohne  Wohnung  bis  zu

3000  +  .

.  bei  einem  jährlichen  Diensteinkommen  ohne
3001  //  bis  zu  6000  J  einschließlich

B.  wenn  sie  verheiratet  sind,
1.  als  Hilfsprediger
bei  Kinderlosigkeit
7  bei  einem  Kinde
bei  zwei  Kindern
bei  drei  Kindern.
bei  vier  Kindern.

jährlich  540

594
648
702
756

jährlich  200  M,
Wohnung
jährlich  300

von
M;

für  jedes  weitere  Kind  immer  10  5%  mehr  des  für  das  kinderlos
  verheiratete  Ehepaar  eingesetzten  Grundbetrages,

2.  als  Pastor

a)  bei  einem  jährlichen  Diensteinkommen  ohne  Wohnung  bis  zu

7500  M

bei  Kinderlosjgkeit
bei  einem  Kinde
bei  zwei  Kindern
bei  drei  Kindern.
bei  vier  Kindern.

jährlich  720
792

864
936
1008

AM,

für  jedes  weitere  Kind  immer  10  %  mehr  des  für  das  kinderlos
  verheiratete  Ehepaar  eingesetzten  Grundbetrages,

b

—’+

7501  AX  bis  10  500  J  einschließlich
bei  Kinderlosigkeit
bei  einem  Kinde
bei  zwei  Kindern.
bei  drei  Kindern.
bei  vier  Kindern.

77

jährlich  900
990

1080
1170
1260

bei  einem  jährlichen  Diensteinkommen  ohne  Wohnung  von

77

für  jedes  weitere  Kind  ir  immer  10  5%  mehr  des  für  das  kinderlos
  verheiratete  Ehepaar  eingesetzten  Grundbetrages.