Pflichten aus durch eine besondere, vom Paͤpstlichen Stuhl ge—
gruͤndete Behoͤrde, durch die Congregatio de Propaganda fide,
die seit 1622 ihres wichtigen Amtes waltet. Diese Kongregation
ist die Zentralinstanz fuͤr das gesamte katholische Missionswesen.
Die Missionstätigkeit selbst wird von besonderen religiösen Genossenschaften,
teils von alteren Orden, teils von neueren Körperschaften,
ausgeübt, die als ausführende Missionsorgane eine
weitgehende Selbständigkeit besitzen und für den geordneten Betrieb
des Missionswerkes durch Entsendung des erforderlichen
Personals und für die Aufbringung der Mittel zu sorgen haben.
Das Missionspersonal setzt sich zusammen aus den eigentlichen
Missionspriestern und dem Hilfspersonal, das aus den Missionsbrüdern
und Missionsschwestern sowie den einheimischen Lehrern
und Katechisten besteht. Die zuletzt genannten, eingeborenen
Mitglieder der Mission bilden zugleich das Bindeglied zwischen
der Mission und den Eingeborenen. Mit der Ausbildung einheimischer
Priester, die in anderen älteren Missionen schon auf
ansehnliche Erfolge zurückblicken kann, ließ sich erst in wenigen
unserer Kolonialmissionen ein kleiner Anfang machen.
Die Regelung der Vereins= und sonstigen Werbetätigkeit für
die Missionen untersteht den deutschen Bischöfen, die mitsamt
ihrem Klerus gerade in den letzten Jahren vor dem Kriege das
Missionswesen erheblich gefördert haben. Um die Pflege der
katholischen Missionswissenschaft hat sich besonders verdient
gemacht die katholis che Fakultät zu Münster, von welcher zuerst
missionswissenschaftliche Vorlesungen und ein missionswissenschaftliches
Seminar eingerichtet wurden. Auch das Institut
für missionswissenschaftliche Forschung hat seinen Sitz in
Münsier.
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