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darauf bei der zu Untersuchenden mit den ußeren Geschlechtstheilen
und den Nachbartheilen der letzteren, wobei zum Abtrocknen auch
reine Wundwatte oder Jute, dagegen niemals ein Schwamm angewendet
werden darf.
Außerdem halte die Hebamme, wo es sich um eine Entbindung
handelt und wo nur irgend die Berhältnisse es gestatten, daraus,
daß die Kreißende mit reiner, vorher erwärmter Leibwäsche, sowie
mit ebensolchen Bettbezügen und Unterlagen für das Geburtslager
und ferner für das Wochenbett versehen wird. (Hierdurch wird die
Vorschrift in 8. 105, Abs. 1 des Hebammen-Lehrbuchs vervollständigt.)
Nach diesen Vorbereitungen desinficire die Hebamme ihre Hände
und Vorderarme durch gründliches Waschen in Karbolverdünnung
(5. 7). Nunmehr erst, aber nun auch alsbald führe sie die Untersuchung
der Schwangeren, Kreißenden oder Wöchnerin aus.
8. 7.
Wo in der gegenwärigen Anweisung von Karbolverdünnung
die Rede ist, wird darunter steis diejenige Flüssigkeit verstanden,
welche sich die Hebamme in folgender Weise hergestellt hat:
Sie mische sorgfältig zu je 1 Liter Wasser 30 Gramm der verslüssigten
reinen Karbolsäure (S. 4) und zwar derart, daß sich die
Saͤure, welche etwas schwerer als Wasser ist, nicht auf dem Boden
des Mischgefäßes absetzt, sondern gleichmäßig in dem Wasser vertheilt
wird. Am zweckmäßigsten geschieht die Mischung in einer verschlossenen
Flasche unter tüchtigem Umschütteln und mehrmaligem Umstürzen derselben.
In einer Schüssel darf die Karbolsäure dem Wasser nur
allmälig und unter beständigem Umrühren zugesetzt werden. Dagegen
darf das Zusetzen der Karbolsäure zum Wasser niemals in der Spülkanne
erfolgen, weil die Säure sonst, ohne die nöthige Verdünnung
erfahren zu haben, zum Abfluß gelangen und in diesem Zustande
den bespülten Körpertheil schwer beschädigen kann.
S. 8. ·
Vor der ersten Untersuchung einer Kreißenden bereite die Hebamme
2 Liter Karbolverdünnung.