Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1912. (39)

112  Perser  und  Griechen.  Europas  Sieg  über  Asien.

diese  konnte  nur  durch  den  Rath  zusammengerufen  werden;  was  der
Rath  verwarf,  durfte  nicht  wieder  vor  das  Volk  gebracht  werden.  Ein
Ausschuß  des  Rathes  war  die  Prytaneia,  aus  100  Räthen  aus  allen
Phylen  mit  einem  Vorsteher  zusammengesetzt,  die  eigentliche,  permanente
Regierung.  Der  Vorsteher  hatte  die  Schlüssel  zur  Burg,  zum  Schatze
und  Staatsarchive  und  bewahrte  das  Staatssiegel.  Die  Prytanen  aßen
im  Prytaneum,  und  als  die  Besoldungen  eingeführt  wurden,  hatte  der
Prytane  täglich  1  Drachme  (25  Talente  Staatsausgabe  für  das  Jahr).

Für  die  Gerichte  wurden  6000  (die  Heliasten)  wenigstens  30  Jahre
alte  Bürger  durch  das  Loos  ausgewählt;  aus  ihnen  durch  die  Thesmotheten
  für  die  einzelnen  Gerichtshöfe  die  nöthigen  Richter  (Geschworene)
  ausgeloost,  von  200  bis  2000;  die  Kriminalgerichte  übten  in
älterer  Zeit  51  Epheten.  Vielmal  trat  aber  die  ganze  Volksversammlung
  als  Richter  auf,  namentlich  immer,  wenn  es  sich  um  Anklagen  von
Beamten,  um  Konfiskationen  und  Erbschaftssachen  handelte.  Ein  eigenes
Gericht  war  der  Areopag;  seine  Mitglieder  wurden  auf  Lebenszeit  gewählt,
  besonders  aus  Beamten,  welche  ihre  Stelle  mit  Lob  verwaltet
hatten.  Von  dem  Areopage  wurden  vorsätzliche  Verwundungen  und
Morde,  insbesonders  Verwandtenmorde  gerichtet,  ferner  Frevel  gegen
Tempel  und  beilige  Orte  u.  s.  w.  Er  durfte  als  Gerichtshof  nur  auf
Schuld  oder  Unschuld  sprechen;  standen  die  Stimmen  gleich,  so  wurde
das  „nichtschuldig“  gesprochen.  Außerdem  hatte  der  Areopag  noch  tiefer
eingreifende  Befugnisse;  er  überwachte  die  Sitten,  den  Erwerb  der  Bürger,
  den  religiösen  Kult  und  sollte  besonders  auch  der  Einfübrung  neuer
religiöser  Gebräuche  und  Lehren  in  den  Weg  treten.  Als  Sittengericht
konnte  der  Areopag  nicht  nur  jeden  einzelnen  Bürger  und  Beamten,
sondern  sogar  die  ganze  Volksversammlung  verantwortlich  machen  oder
wenigstens  tadeln;  daher  wurde  auch  der  Areopag,  als  die  Demokratie
sich  weiter  ausbildete,  dieser  sittenrichterlichen  Befugnisse  beraubt.

Aktivbürger  wurde  der  Athener  mit  dem  zwanzigsten  Jahre;  dann
wurde  er  auch  zum  Felddienste  verpflichtet,  nachdem  er  vom  achtzehnten
bis  zwanzigsten  Jahre  bloß  Wachedienste  gethan  hatte.  Bei  dem  Antritte
der  vollen  Bürgerwürde  schwor  er:  „Nicht  werde  ich  meine  Waffen  verunehren
  oder  meinen  Kameraden  verlassen,  bei  dem  ich  stehe;  auch  werde
ich  kämpfen  für  Altar  und  Herd,  ebenso  allein  als  mit  vielen  und  werde
meine  Vaterstadt  im  Unglücke  nicht  verrathen.  Ich  werde  der  Obrigkeit
gehorchen  und  die  bestehenden  Gesetze  befolgen.  Und  wenn  jemand  die
Satzungen  aufhebt  oder  ihnen  nicht  gehorcht,  so  will  ich  das  nicht  dulden;
  ich  werde  ihr  Beschützer  sein,  sowohl  allein  als  mit  allen.  Auch
will  ich  die  väterlichen  Heiligthümer  ehren.  Als  Zeugen  rufe  ich  an
die  Götter  Agraulos,  Enyalios,  Ares,  Zeus,  Thallo,  Auro  und
Hegemone.“