Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

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Handelt  es  sich  um  Sein  oder  Nichtsein  des
Deutschen  Reichs  (oder  schien  es  so,  was  für  die
moralische  Einschätzung  einerlei  ist),  so  mußte  Bethmann
  Hollweg  als  verantwortlicher  Staatsmann
den  von  ihm  betretenen  Weg  geben.  Als  Einzelmensch
  und  Christ  durfte  er  sich  für  eine  übernommene
Aufgabe  opfern.  Das  ihm  anvertraute  Reich  durfte
er  nicht  opfern.  Wie  der  Herr  Meper  als  Privatmann
  und  Christ  ein  ihm  widerfahrenes  Unrecht
vergeben  und  vergessen  darf,  während  er  als  Staateanwalt
  für  ein  dem  Staat  oder  seinen  GEliedern
widerfahrenes  Unrecht  Sühne  suchen  muß,  so  mußte

ethmann  aus  Moral  die  Invasion  in  Belgien  gutbeißen.
  Hätte  er  anders  gehandelt,  würde  er  das
Vaterland  geopfert  haben,  so  hätte  er  als  ein  Ruchloser
  gehandelt;  er  hätte  seine  heilige  als  verantwortlicher
  Staatsmann  übernommene  Pflicht  verletzt.

Als  wenn  französische  und  englische  Staatemänner
  im  gegebenen  Fall  andrer  Meinung  wären
und  nicht  ebenso  handeln  würden!  Sie  haben,  ob
es  gleich  nicht  um  Sein  und  Bichtsein  des  Staates
sondern  nur  um  einige  kleine  Vorteile  resp.  Hemmungen
  und  Schädigungen  der  Zentralmächte  ging,
die  uns  Schweizern  zugesicherte  Neutralität  auf
mehreren  Punkten  beschränkt  und  annulliert.  Sie
werden  —  so  belehrt  mich  ihr  bieheriges  Berhalten  —
den  Rest  der  uns  garantierten  Neutralität  über  den
Haufen  rennen,  sobald  es  das  Staateinteresse  verlangt
  oder  zu  verlangen  scheint“).

*)  Eine  Menge  von  Zeitungsangriffen  und  furibunden
Briefen,  mit  denen  mich  Kollegen  aus  der  französchen  Schweiz
wegen  meiner  in  den  „Tatsachen“  geäußerten  Ansicht  über  die
Verletzung  der  belgischen  Neutralität  beehrt  haben,  belehrt  mich,