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Handelt es sich um Sein oder Nichtsein des
Deutschen Reichs (oder schien es so, was für die
moralische Einschätzung einerlei ist), so mußte Bethmann
Hollweg als verantwortlicher Staatsmann
den von ihm betretenen Weg geben. Als Einzelmensch
und Christ durfte er sich für eine übernommene
Aufgabe opfern. Das ihm anvertraute Reich durfte
er nicht opfern. Wie der Herr Meper als Privatmann
und Christ ein ihm widerfahrenes Unrecht
vergeben und vergessen darf, während er als Staateanwalt
für ein dem Staat oder seinen GEliedern
widerfahrenes Unrecht Sühne suchen muß, so mußte
ethmann aus Moral die Invasion in Belgien gutbeißen.
Hätte er anders gehandelt, würde er das
Vaterland geopfert haben, so hätte er als ein Ruchloser
gehandelt; er hätte seine heilige als verantwortlicher
Staatsmann übernommene Pflicht verletzt.
Als wenn französische und englische Staatemänner
im gegebenen Fall andrer Meinung wären
und nicht ebenso handeln würden! Sie haben, ob
es gleich nicht um Sein und Bichtsein des Staates
sondern nur um einige kleine Vorteile resp. Hemmungen
und Schädigungen der Zentralmächte ging,
die uns Schweizern zugesicherte Neutralität auf
mehreren Punkten beschränkt und annulliert. Sie
werden — so belehrt mich ihr bieheriges Berhalten —
den Rest der uns garantierten Neutralität über den
Haufen rennen, sobald es das Staateinteresse verlangt
oder zu verlangen scheint“).
*) Eine Menge von Zeitungsangriffen und furibunden
Briefen, mit denen mich Kollegen aus der französchen Schweiz
wegen meiner in den „Tatsachen“ geäußerten Ansicht über die
Verletzung der belgischen Neutralität beehrt haben, belehrt mich,