Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 99. 761 
Regierungs-Blatt 
das 
Großherzogtum Mecklenburg · Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgeaeben Schwerin, Donnerstag, den 6. Juni 1918. 
  
Inhalt: 
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Nachweis von Kriegsdienstzeit und mili- 
tärischen Dienstleistungen der Beamten usw. (2) Bekanntmachung, 
betreffend Legitimierung belgischer Arbeiter. (3) Bekanntmachung, 
betreffend die Ersatzmittelstelle Mecklenburg- Schwerin und den Be- 
schwerdeausschuß für Ersatzmittel. (4) Bekanntmachung, bekreffend 
mißbräuliche Benutzung der (5) Bekanntmachung, 
betreffend die Herstellung von die Anmeldung der Därr- 
betriebe. (6) Bekanntmachung, Ferkelpreise. (7) Bekannt- 
machung, betreffend die Versorgung der Krankenanstalten, wissenschaft- 
lichen Anstalten und Medizinalpersonen mit Kristallsoda. 
  
   
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 31. Mai 1918, betressend Nachweis von Kriegs- 
dienstzeit und militärischen Dienstleistungen der Beamten usw. 
Die unter die Verordnung vom 18. Dezember 1916, betreffend Vereinheit- 
lichung der bestehenden Vorschriften über die Anrechnung von Kriegedienstzeit 
— Rbl. Nr. 199 von 1916 —, fallenden Beamten, Geistlichen, Lehrer und 
Lehrerinnen haben die erforderlichen Nachweisungen für die Berechnung ihres 
Diensteinkommens und eines künftigen Ruhegehalts ihrer ihnen zunächst vor- 
gesetzten Dienstbehörde unmittelbar nach dem Wiederbeginn 
ihrer dienstlichen Tätigkeit zu erbringen. Die bereits in den Zivil- 
dienst Zurückgetretenen haben dies umgehend nachzuholen. Die-Dienstbehörden 
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