Arbeit — 137
§ durch A. oder Dienstleistung herbeizuführender
Erfolg sein.
638 Die wegen des Mangels dem Besteller
zustehenden Ansprüche auf Wandelung,
Minderung oder Schadensersatz verjähren
bei A. an einem Grundstück
in einem Jahre. 639, 646.
645, 646, 648, 650, 651 s. Besteller —
Werkpvertrag.
Arbeiter.
Verjährung.
196 Ansprüche der gewerblichen A.:
1. auf Lohn;
2. auf an Stelle oder als Teil des
Lohnes vereinbarte Leistungen
verjähren in zwei Jahren. 201.
Arbeitgeber.
Verjährung.
196 In zwei Jahren verjähren die Ansprüche
der A. wegen der den Arbeitern
gewährten Vorschüsse. 201.
Arbeitsgerüt.
Ehe.
1362 Zum persönlichen Gebrauch der Frau
bestimmte A. gelten als Eigentum der
Art. Frau.
74 Eirnführungsgesetz s. Ehe § 1362.
§ Guüterrecht.
1366 Zum persönlichen Gebrauch der Frau
bestimmte A. gehören bei gesetzlichem
Güterrecht zum Vorbehaltsgut der
Frau.
1477 Übernahme von A. gegen Ersatz des
Wertes bei der Auseinandersetzung
in Ansehung des Gesamtguts
a) der allgemeinen Gütergemeinschaft,
1502 b) der fortgesetzten Gütergemeinschaft,
1546 c) der Errungenschaftsgemeinschaft.
Verwandtschaft.
1650 Zum persönlichen Gebrauch des Kindes
bestimmte A. sind freies Vermögen
des Kindes.
– Arbeitszeit
8 Arbeitskraft.
440 Kauf s. Vertrag 324.
Vertrag.
324 Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage
dem einen Teile obliegende
Leistung infolge eines Umstandes, den
der andere Teil zu vertreten hat, unmöglich,
so behält er den Anspruch
auf die Gegenleistung. Er muß sich
jedoch dasjenige anrechnen lassen, was
er infolge der Befreiung von der
Leistung erspart oder durch anderweitige
Verwendung seiner A. erwirbt
oder zu erwerben böswillig unterläßt.
Werkvertrag.
642 Die Höhe der Entschädigung bestimmt
sich nach demjenigen, was der Unternehmer
infolge des Verzugs an Aufwendungen
erspart oder durch anderweitige
Verwendung seiner A. erwerben
kann. 643.
649 s. Besteller — Werkvertrag.
Art. Arbeitsverhältnis.
Einführungsgesetz s. Geschäftsfähigkeit
§ 113.
8 Geschäftsfähigkeit.
113 Für Rechtsgeschäfte, die Eingehung
oder Aufhebung eines A. betreffen,
zu dem der Minderjährige ermächtigt
ist, ist er unbeschränkt geschäftsfähig.
106.
Vormundschaft.
1822 Der Vormund bedarf der Genehmigung
des Vormundschaftsgerichts:
J.
7. zu einem auf die Eingehung eines
Dienst= oder A. gerichteten Vertrage,
wenn der Mündel zu persönlichen
Leistungen für längere Zeit
als ein Jahr verpflichtet werden
soll. 1827, 1812.
Arbeitszeit.
618 Dienstvertrag 619 s. Plense
— Dienstvertrag.