Geheimen Rath Freiherrn von Gersdorf, dem
Landtage machen ließen, fuͤr diese neue, das voll-
kommenste Vertrauen aussprechende Aner-
kennung des den Landständen §, 5. des Grundsetzes
zustehenden zweiten Rechts.
Indem die getreuen Landstände jener Obliegen-
heit nachk.mmen, fügen sie die #terthänigste Birte
hinzu, Ihro Königl. Hoheit möchten auch besonders
in Beziehung auf den so wichtigen Gegenstand des
höchsten Decrets vom 3. Febr. d. J. der patriotischen
und pflichtmäßigen Gesinnungen des Landtags sich
versichert halten.
Weimar, den 8. Febr. 1877.
Die getreuen Landstände des Gros-
her9zogthums Sachsen-Weimar=
Eisenach.
V. Fortsetzung der Verhandlungen des Wei-
marischen Landrags. «
Die Arbeiten des Landtags, welche schon in den
nächstfolgenden Situngen zu endlichen Beschlüssen ge-
führt haben, ergeben sich aus drei Erklérungeschriften.
(Beilage H. I. K.)
Beilage H.
In dem zweiten Punkte der höchsten Proposstion
vom 2. Febr. d. J. haben Ihro Königl. Hoheit den
getreuen Landständen zu eroffnen geruhet, daß zur
Führung der Sachsen-Ernestinischen Gesammtsmme
am Teutschen Bundestage die Bestellung einer ge-
meinschaftlichen Grosherzogl. und Herzogl. Sächsisch n
Gesandschaft nöthig gewesen sey, daß der dazu erfor-
derliche Kostenaufwand jährlich 3333. 1/0 fl. betrage,
und daß dieser sammt einem, von Grosherzogl. Cam-
mer zu gleichem Zweck schon gemachten, Vorschusse
zu den Beürcitungen der Haupt-Lanudschaftscasse ge-
hören werde.
Neoch soll Teutschland von dem Bundestage die
Gewähr seiner inneren und äußeren Sicherheit erwar-
ten; daher ist jen:, durch ihre Bestimmung ehrwür-
dige, Versammlumg eine Sache des Volks, welche in
der nächsten Beziehung auf alle landständischen Ein-
richtungen steht, welcher man, um des Ganzen wil-
len, Erhaltung, Austildung, Gedeihen und recht freie
Wirksamkeit w## schen muß.
Die gerteuen Lamstände des Grosherzegthums
Sachsen-Weimar= Eisenach wollen, in dieser Ueber-
zeugung, nicht nur den lährlichen Kostenbeitrag für die
gemeinschaftlich. Gesandschaft der Sachsen-Einefftini-
schen hohen Fürstenhä##er an 3333,1/3 fl. oder 1851
NRiyl. 20 er 6 pf nandatmaßi!, auf die nächsien
vier Rechnungsjahre 18.7, 1818, 1819 und 1820
1#
gern verwilligen, sondern auch zur Erstatlung des von
Grosherzogl. Cammer bereits geleisteten Vorschusses,
an 2001 Rehl. 12 gr. 10,9 pf., aus der Haupt-
Landschaftscasse ihre Zustimmung geben, mit dem Be-
merken, daß, weil unter der letzt erwähnten Vergü-
tung der voraus bezahlte Beitrag der Kosten auf das
erste Viertelsahr des laufenden Jahres bereiks begrif-
fen ist, für 1817 aus der Haupt-Landschaftsrasse
nur drei Viertheile von 3333.1/3 fl. nachzuzahlen
eyen.
ß Indem sie dieses ehrfurchtsvoll aussprechen, er-
neuern sie Ihro Koͤnigl. Hoheit die Versicherung ih-
rer tiefsten Verehrung und unwandelbaren Treue.
Weimar, den 11. Februar 1817.
Die getreuen Landstände des Grosher-
zogthums S. Weimar-Eisenach.
Beilage I.
Ihro Königl. Hoheit haben in dem siebenten Punkte
der Proposition die Schulanstalten und Landschulleh-
rer-Seminarien den getreuen Landständen dringend
und zutrauensvoll empfohlen, auch ist sowohl am
Schlusse dee Proposition, als in dem höchsten De-
crete vom 3. Februar d. J. die Academie Jena als
eine Anstalt genannt, welche hohe Aufmerksamkelt
verdiene, und auf mehrere Unterstützung aus den land-
schaftlichen Cassen mit Grund rechnen dürfe.
Der Landtag erkennt hierin abermals den Fürsten,
welcher das Gute will, und zur Ausführung seints
Willens die sichersten, zuverlässsgsten Mittel gefunden
hat. Wie der erste Geund des Gemeinwohls in den
bürgerlichen Vereinigungen gelegt wird durch tüchtige
Erziehung, durch Unterricht und durch Ausdildung der
heranwachsenden Staatsbürger für diejenigen engeren
oder weiteren Kreise, in welchen sie künftig ihre Kräfte
üben und das ihnen anvertraute Psund verarbeiten
sollen, wie alles Besserwerden in den bürgerlichen Ver-
einigungen ausgehen muß von jenen Punkten; so
glaubte der Landtag seine Arbeiten mit dem angege-
benen Theile der fürstlichen Proposition beginnen zu
müssen. Auch in dem Staatehaushalte des
Grosherzogthums Weimar sind durch die
Drengsale der Zeir Ersparnisse unerläß-
lich geworden, worüber die getreuen Landstánde
sich an einem anderen Octe verbreiten werden, aber
in keinem Haushalte dürfen die Ersparnisse an noth-
wendigen Saaten und Pflanzungen ges
macht werden. In dieser Ueberzeugung will der
Landtag
A. DOer Akademie Jena
die für solche in Antrag gebrachten Jooo Rthl. jéhr-
lich auf die nächsten vier Rechnungsjähre 1817, 1818,