Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1817. (1)

der Staatsbärger in der Act, daß jenes, unter un- 
mirt lbarer Verwyoltung der Kammer, nach geschehener 
U ernahme mehrerer anderer Ausgabe-Posten des 
Staatehenshalres und nach Abzug ver Zinsen von den 
Cammnerschulden, die Eivilliste abgiebt, bie ses, u#te 
ter unmiccelbarer Verwaitung des Landschaftscolleglums, 
zur Besiremung des übrigen Regierungs#mfwandes be- 
Uimmt dleidt. Ohne voreilig in dieser Sache ein Ur- 
theil tällen zu wollen, und ohne das beftiedigende 
keine Resultat zu üdersehen, welches die Verfolgung 
des e#rsten Wens zu vessprechen scheint, glaubt der 
Laundtag noch zut Zeit für den zweiten Wey sich ertlä- 
F#en zu mussen Er moͤchtt dem Interesse des hohen 
Hüärstenbause4, dem das Grikherzoßthum die höchste 
Dank arkeit schuldig ist, für alle mögliche Füälle ent- 
sprechen, er würde die Landstänoe entfernter halten 
vol. einer Verwaltung, welche unter ihrer unmittelba- 
ren Vritung schwerkich gedeihen könnte, ohne aus dem 
Vermögen der einzeinen Untertbanen im Staake irgend 
etwas zu erheben, wüche der Fürst eines Landes, des- 
sen Hauptkräfte In dem Grundbesitze und der Vearbei- 
tung dieses Besitzes liegen, von Gütern leden, ganz 
gemäsß der ersten Einrichtung Teutscher Staaten. Die 
ßewisse Erhaltung jener Güter und ihre Nebenbestim#- 
mung zum Vortheile d'r Unterthanen unmittelbar 
könnte durch Grundgesetze gelichert werden. Der Vorr' 
schlag solcher Gesetze, die Normirung des ständischen 
Einflusses auf die gesammte Finanz-Verwaltung würde 
ein Haupttheil der zu bearbeitenden Plane sepn. 
F. Neue Formen sind allerdings nsthig, aber 
Formen allein können dem Finanzwesen nicht aufhelfen. 
Eine Million kostet der jährliche Staatodaushalt in 
dem Grosherzosthume Weimar, nach den Rechnungen 
der Grosherzoglichen Cammer, und des Grosherzogli= 
chen Landschafts= Covegmme. Viermal hundert tau- 
send Tholer werden von jener Million auf den Staats- 
dienst verwandt. 
Dag dieses nicht in dem richtigen Verhälknisse 
stehe, zu ver Größe und den Kräften des Grosherzog= 
thums, bedarf eben so wenig eines Beweises, als es 
vor einem Fürsten, der männliche Offenheit will, der 
aus den edeisten Beweggründen seinem Lande eine stän- 
dische Verfassung sicherte, einer Bitte um Enrschuldi- 
gung bedarf, wenn die Vertreter des Volks ihre Ue- 
berzeugund aussprechen, und zu einer Zeit, in welcher 
fast jder Haushalt im Staate zu der Nothwendigkeie 
sorgfältiger Ersparnisse gebracht ist, auch auf Erspar- 
nisse in dem Haushalte des Staats selbst antragen. 
Die Verminderung der Dienerzahl von den ober- 
sten bis zu den untersten Stellen, wie solche 
ohne Verletzung schon erworbener Rechte miglich wird, 
## Zusammenziehung mehrerer Behörden, 5. V. der 
4“. 
Grosherzoglichen Stabtgerichte mit den Aemtern, wel- 
che dadurch Stadt = und Landgerichte würden, die 
Vereinfachung des Einnahme= und Rechnungswesens, 
welches getenwärtig bei den zur Landschafts-Casse 
fließenden Geldern, auf lo Procent Verlust geben so 
dürften Mittel zum Zwecke seyn, und zwar in 
demsenigen Kreise, welchen die setreuen 
Landstände zundchst in das Auge fassen 
wollklen. 
Der Sciftung einer Wittwencasse endlich geden- 
ken die getreuen Landstände mit Hinweisung auf das 
Gothaische Mustec, in der Ueberzeugung, daß vurch 
ein= solche Austait sich der gegehwärtin über 320o00 
Thaler detragende Auwwand an DPensionen, auf eine 
Art mindern tasse, weiche zur gleichen Gerechriokeit 
gegen die Wittwen und Kinder aller Stoatsdiener führt. 
Die getreuen Landst nde 10 
Weimar, den Zten Maͤt 1817 
* 
r—□— 
Beilage 0. 
Sne. Königl. Hoheic, der Grosherzeg, finden 
Höchst Ihren landesosterlichen Aosichten entsprochen, 
durch die patriotische Aufmerksamkeit, welche die ges 
treuen Landstände nach Ausweis der unterthänigsten 
Erkläungsschrift vom 3. März, dem Finanzwesen des 
Grosherzosthums, der höchsten Aufforderung gemss, 
gewidmet haben. 
Die, zur Deckung des Cammer-Defieit, bis zum 
nächsten ordentlichen oder ausserordentlichen Landtage 
verwilligte jährliche Beihülfe von 20000 Thalern, aus 
landschaftlichen Mitteln, genehmigen und acceptiren 
Höchstdieselben, indem sie sich vorbehalten, davon, im 
Fall des Bedürfmsses Gebrauch machen zu lassen. 
Denn obzwar erst genauere und sicherere Berechnungen, 
als bis jetzt dargeboten werden konnten, entscheiden 
mässen, in wiesern das Cammervermägen, wegen Un- 
zulänglichkeit seiner Erträge, eine grögere oder nur 
eine der bewilligten gleichkommende Unterstützung aus 
Landesmitteln bedürfe, so geht doch das Bestreben 
Sr. König.ichen Heheit dahin, durch jede thunliche 
und würdige Ersparniß die Unzulänglichkeit desselben 
nach Möglichkeit zu vermindern. Schst dieselben wor- 
den hierin unterstüzt durch den freiwilligen Eurschluß 
Sr. Königl. Hobeit, des Erbgrosberzogs und Ihrer 
Kaiserlichen Hoheit, der Frau Grosfürstin — Ert- 
gosberzogin, hochstwelche, bis zum nächsten ordent- 
lichen Landtage von dem Antrage auf die Ausbauung. 
des Innern des linken Schloßflägels, bis auf einige 
Zimmer des Erdgeschesses, abzustehen erklärt paben, 
shtald Höchstvieselben erkannten, hierdurch einen n. uen 
Oeweis Ihrer Gesinnungen fär das Landeswohl geben 
zu können.
	        
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