der Staatsbärger in der Act, daß jenes, unter un-
mirt lbarer Verwyoltung der Kammer, nach geschehener
U ernahme mehrerer anderer Ausgabe-Posten des
Staatehenshalres und nach Abzug ver Zinsen von den
Cammnerschulden, die Eivilliste abgiebt, bie ses, u#te
ter unmiccelbarer Verwaitung des Landschaftscolleglums,
zur Besiremung des übrigen Regierungs#mfwandes be-
Uimmt dleidt. Ohne voreilig in dieser Sache ein Ur-
theil tällen zu wollen, und ohne das beftiedigende
keine Resultat zu üdersehen, welches die Verfolgung
des e#rsten Wens zu vessprechen scheint, glaubt der
Laundtag noch zut Zeit für den zweiten Wey sich ertlä-
F#en zu mussen Er moͤchtt dem Interesse des hohen
Hüärstenbause4, dem das Grikherzoßthum die höchste
Dank arkeit schuldig ist, für alle mögliche Füälle ent-
sprechen, er würde die Landstänoe entfernter halten
vol. einer Verwaltung, welche unter ihrer unmittelba-
ren Vritung schwerkich gedeihen könnte, ohne aus dem
Vermögen der einzeinen Untertbanen im Staake irgend
etwas zu erheben, wüche der Fürst eines Landes, des-
sen Hauptkräfte In dem Grundbesitze und der Vearbei-
tung dieses Besitzes liegen, von Gütern leden, ganz
gemäsß der ersten Einrichtung Teutscher Staaten. Die
ßewisse Erhaltung jener Güter und ihre Nebenbestim#-
mung zum Vortheile d'r Unterthanen unmittelbar
könnte durch Grundgesetze gelichert werden. Der Vorr'
schlag solcher Gesetze, die Normirung des ständischen
Einflusses auf die gesammte Finanz-Verwaltung würde
ein Haupttheil der zu bearbeitenden Plane sepn.
F. Neue Formen sind allerdings nsthig, aber
Formen allein können dem Finanzwesen nicht aufhelfen.
Eine Million kostet der jährliche Staatodaushalt in
dem Grosherzosthume Weimar, nach den Rechnungen
der Grosherzoglichen Cammer, und des Grosherzogli=
chen Landschafts= Covegmme. Viermal hundert tau-
send Tholer werden von jener Million auf den Staats-
dienst verwandt.
Dag dieses nicht in dem richtigen Verhälknisse
stehe, zu ver Größe und den Kräften des Grosherzog=
thums, bedarf eben so wenig eines Beweises, als es
vor einem Fürsten, der männliche Offenheit will, der
aus den edeisten Beweggründen seinem Lande eine stän-
dische Verfassung sicherte, einer Bitte um Enrschuldi-
gung bedarf, wenn die Vertreter des Volks ihre Ue-
berzeugund aussprechen, und zu einer Zeit, in welcher
fast jder Haushalt im Staate zu der Nothwendigkeie
sorgfältiger Ersparnisse gebracht ist, auch auf Erspar-
nisse in dem Haushalte des Staats selbst antragen.
Die Verminderung der Dienerzahl von den ober-
sten bis zu den untersten Stellen, wie solche
ohne Verletzung schon erworbener Rechte miglich wird,
## Zusammenziehung mehrerer Behörden, 5. V. der
4“.
Grosherzoglichen Stabtgerichte mit den Aemtern, wel-
che dadurch Stadt = und Landgerichte würden, die
Vereinfachung des Einnahme= und Rechnungswesens,
welches getenwärtig bei den zur Landschafts-Casse
fließenden Geldern, auf lo Procent Verlust geben so
dürften Mittel zum Zwecke seyn, und zwar in
demsenigen Kreise, welchen die setreuen
Landstände zundchst in das Auge fassen
wollklen.
Der Sciftung einer Wittwencasse endlich geden-
ken die getreuen Landstände mit Hinweisung auf das
Gothaische Mustec, in der Ueberzeugung, daß vurch
ein= solche Austait sich der gegehwärtin über 320o00
Thaler detragende Auwwand an DPensionen, auf eine
Art mindern tasse, weiche zur gleichen Gerechriokeit
gegen die Wittwen und Kinder aller Stoatsdiener führt.
Die getreuen Landst nde 10
Weimar, den Zten Maͤt 1817
*
r—□—
Beilage 0.
Sne. Königl. Hoheic, der Grosherzeg, finden
Höchst Ihren landesosterlichen Aosichten entsprochen,
durch die patriotische Aufmerksamkeit, welche die ges
treuen Landstände nach Ausweis der unterthänigsten
Erkläungsschrift vom 3. März, dem Finanzwesen des
Grosherzosthums, der höchsten Aufforderung gemss,
gewidmet haben.
Die, zur Deckung des Cammer-Defieit, bis zum
nächsten ordentlichen oder ausserordentlichen Landtage
verwilligte jährliche Beihülfe von 20000 Thalern, aus
landschaftlichen Mitteln, genehmigen und acceptiren
Höchstdieselben, indem sie sich vorbehalten, davon, im
Fall des Bedürfmsses Gebrauch machen zu lassen.
Denn obzwar erst genauere und sicherere Berechnungen,
als bis jetzt dargeboten werden konnten, entscheiden
mässen, in wiesern das Cammervermägen, wegen Un-
zulänglichkeit seiner Erträge, eine grögere oder nur
eine der bewilligten gleichkommende Unterstützung aus
Landesmitteln bedürfe, so geht doch das Bestreben
Sr. König.ichen Heheit dahin, durch jede thunliche
und würdige Ersparniß die Unzulänglichkeit desselben
nach Möglichkeit zu vermindern. Schst dieselben wor-
den hierin unterstüzt durch den freiwilligen Eurschluß
Sr. Königl. Hobeit, des Erbgrosberzogs und Ihrer
Kaiserlichen Hoheit, der Frau Grosfürstin — Ert-
gosberzogin, hochstwelche, bis zum nächsten ordent-
lichen Landtage von dem Antrage auf die Ausbauung.
des Innern des linken Schloßflägels, bis auf einige
Zimmer des Erdgeschesses, abzustehen erklärt paben,
shtald Höchstvieselben erkannten, hierdurch einen n. uen
Oeweis Ihrer Gesinnungen fär das Landeswohl geben
zu können.