Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1818. (2)

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VII. In den sonst zum Churfrstenthum Helsen, jum W 
berzogthum Frank furt, zu den ehemaligen Reichsrikterschafeli 
Gebieten gehörigen Landestheilen, 484 und Ortschaften, Koan. 
im Jahre 1818 dieselben Steuern und stenermäßigen Abgaben wie im Jahre 1877, 
und zwar r* Laudschaftlichen und Steuer-Cassen solgende zu encrichten: 
t a, 5. 
Sim mpla. 
3) Im Amte Vacha, Grund-Vich= G b nndSchuldenttlgungsStructnwsestahsemt7. 
4 Im #mte Frauensee, Grund= acen erb= und Schuldenkil gung?-Steuern wieim Jahre 1817, 
ingleichen Ordinarsteuern zu 2 Terminen 2 und Andräe.“ 
5) In Gosperode, Grund- Biehn Gewerb= leichen Landessch lil. 
  
9 sch ntil- 
guugssteuern und r-*dG—*. d, alles wie im Jahre 18717. 
6) Grund-Bieh= Gewerb= und Schuldemilgungs= Etenen aus den Friedewaldischen Drtschaften, 
7) In den ehemals Miche#eee cs. stlichen Orten, und zwa 
a) Im Patrimonial-Amte V öbensen, wic 1817 die von Hessen eingeführten Grund-Bieh= Ge- 
uns und La Three lon Sten 
Im Patrimonial-Amte engöseld ner die dort 1817 zu entrichten gewesenen Steuern auch für 
5 2, continuirt. 
e) In Wialgentat besgleichen 
hoens le#b (als sonders, oder, wo dies gesetzlich F— zmnis, im Jahr 1817 der Fall 
besonders hn u%%% die Sshedrer der unter 1. k5 7. genannten Aennter, 
Westenngesken "4 Dt n auch im Jahre 
d muper * dem Gesehh vom 8 8ember 1310. 
) Jrnpoil nach dem — vom 6. * 181 
cch) de- ranssteucn, da, wo sie in diesen unter 1. 2. J. 4. . 6. 7. vorgenannten Acmtern, Lbandes= 
theilen und Hrischaften n und o * sie dalcibj 3 d. 8 bre 1817 ill entrichtet worden, oder 
haͤtte sollen entrichtet werde 
Schluͤßlich begehren Wir ne tt, es wollen alle im Eingang dieses Unsers Grocberzaglichen 
Steuerpatents genannte Behörde r Gerichtsherren, Bürgermeister, Stadtvoigte und Räthe 
Städten, Ober: und — **—— mpost- und andere Unsere unn wie auch gesammte Unsen 
getreuen Unterthanen aller Stände, sich hemehens nach dem Inhalte dieses Steuerpatenk# achten, die Be- 
dörden und Beamten, denen es zukommt, es publiciren, und Obrigkeiten Frlcu als Untekthanen mit Eiser 
datan sepn, daß die vorstehend augeschriebenen Steuern und Abgaben, ingleichen salls ipgemn * solche 
Abgabe t aahtt 1817 noch bestan zubebe: im gegenwärtigen Patent aber namentlich nicht mit genannt 
heeyn sollte, auch diese, indem das * 1317 hier allenthalben und ohne Ausnahme als Nert vorangeht, 
1 den gesehmäßig bei den Cassen annehmbaren Müngsorten binnen der herkömmlich oder durch auödrückliche 
Gesetze Kersem mmten Fristen, in unzertrenmen Summen zu Unsern Grosherzoglichen und Landschafstlichen Cas- 
sen, zu welchen es sich gebühm, eingeliesert werden mögen. 
Urkundlich haben Wir dieses Skeuerpatent eigenhändig vollzogen und mit -xo.— Grosherzeglichen 
Jasiegel bedrucken lassen. So geschehen und gegeben Weimar, den 3. Januar 1 
(I. S.) Carl August, Grosherzog zu Sachsen. 
G. Poigt. C. W. Erh. v. Fritsch. von Gersdorff. Graf Edling. 
vdt. Helbig. 
so wird solches zu jedermanns rs end Nachachtung ondurch Sssentlich bekannt gemacht. 
Weimar, am 33. Januar 
Gresherzogl. !rsd Regierung dal. 
n Müller.
	        
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