Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1818. (2)

Beilage I. 
Eides-Formeln. 
)Für Zeugen. 
Ich 
schwoͤre hiermit zu Gott dem Allmaͤchtitjen und Allwissenden biesen wahren, leiblichen Eid, daß alles, 
was ich in der Untersuchung wider N. N. (oder wegen 2c.) ausgesagt habe, wie es niedergeschrieben 
und mir heure von Wort zu Worr vorgelesen worden, die rechte reine und unversalschte Wahrheit ist, 
und daß ich weder aus Frcundschaft, noch aus Fer —n-e no.h aus sonst einer Ursache wissentlich et- 
was gegen die Wohrheit angegeben. oder verschwicgen : 
wahr mir Gott helse und sein heiliges Ver, durch Jesum Christum unsern Erlé= 
ser und Seligmacher. Amen! 
b) für Sochverständige. 
Ich 
schwoͤre hiermit zu Golt dem Allmaͤchtigen und Allwissenden diesen wahren, leiblichen Eid, daß ich 
bei der Pruͤsung, welche ich auf Verlangen des Gerichts vornehmen, und worauf ich ein Gutachten 
bauen und angeben soll, alle Vorsicht und Sorgsalt onwenden, alle Umstände so, wie ich sie sinden werde, 
vollsländig angeben und keinen verschweigen will, auf welchen bei Beurtheilung der Sache irgend etwas 
ankommen könnte. 
will mein Gutachten der Wahrheit gemäh und nach den mir beiwohnenden sachverstándigen 
Grundsäten cröffnen. Ich will nichts, was mi' denselben nach meincr Ueberzeugung nicht gewiß über- 
einslimmt, als gewiß behausten, sondern jederzeit gewissenhaft angeben, wenn, worüber und aus welchen 
Gruͤnden ich im Zweisel bin. Ich will zreder 4 Freundschaft, noch aus Feindschaft, noch aus sonst 
einer Ursache E scierliche Angelöbniß verl 
o wahr mir Gott helfe unr 6 heiliges Work, durch Jesum Ehristum unfern Erss- 
und Seligmacher. Amen
	        
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