Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1818. (2)

4 
Kreksgericht zu Mainz den Auftrag erhalten, auch für andere Gerichtestellen oberer, glescher un 
niederer Instanz des Grosherzogthums, Insinuatlonen anzunehmen und weiter zu boertenenn l sunr 
jedoch vorkommende Ladungen dortiger Unterthanen zwar dem betreffenden Theil, wiewohl ohne richter- 
üüchen Befehl der Befolgung zugestellt und darüber ein Empfangschein auf stempelfreyem Papier erhoben 
werden können, jedoch soll diese Zustellung nur ad notitiam gescheyen und der Parthey überkassen blei- 
ben, ihre Rechte auf jede gutfindende Weise geltend zu machen. 
Es wird daher solches sämmtlichen Untergerichten des Grosherzogthums zur Nachricht und Nach- 
acheung hiermit bekannt gemacht. Weimar, den 18. Decbr. 1817. 
Grosherzogl. Sächs. Landes-Regierung das. 
von Müller. 
Im Anerkenntniß des großen Nutzens, welchen die als academische Lehranstalt in Jena errichtete 
Thierarznev-Schule allgemein und zunachst den Unterthanen des Grosherzogthums gewähren musse, wird 
auf höchsten Befehl, zur Beförderung dieses Instiruts verordnet: 
daß alle aus policeylicher Vorsorge aufgegriffene, von ansteckenden Krankheiten befallene Pferde, 
insofern deren Transport ohne Gefahr der weitern Verbreitung der Krankheit bewerkstelliget werden 
kann, nach Jena an die Thierarzney-Schule abgeliefert werden sollen, 
und es werden daher sämmtliche Obrigkeitliche Behörden der zum Geschäfibbereich des unterzeichneten 
Collegii gehörigen Landestheile angewiesen, dahi Veranstaltung zu treffen, daß sd Gemeinwohl 
bezweckenden Vorschrift überall gebuhrend nachgegangen werde. Da es demnachst ebenmaßig zur Ver- 
vollkommnung der Thierarzneykunde gereichen wird, wenn vorkommende Seltenhenen kranlhaft verän- 
verter thierischer Theile an jene Anstalt abgeliefert werden; so ergchet hiermit an sämmtliche inlandische 
Fleischer-Meister die Aufforderung, an die Besitzer der Cavillereyen aber der Befehl, dergleichen Selten- 
heiten der Thierarzneyschule zu Jena anzubieten, welche letztere die etwaigen Kosten für den Transport 
gerne übertragen wird. algn. Weimar, den 3. Decbr. 1817. 
Grosherzogl. Sachs. Landeödirection uste Sectlon daselbst. 
K. Hufeland. 
Beförderungen. 
Sr. Königl. Hoheit, der Grosherzog haben 
dem Rechnungs-Nath, Herrn Friedrich Wilhelm Schüker, zu Eisenach, den Beisit nebst 
Vortrag sine voto in Höchst-Ihro Landschaffts-Collegio zu Eisenach, in Folge eines allerhöchsten Re- 
scripts vom 2. December vorigen esers zu verleyhen, 
den Böttcher-Meister, Adolph Adam Wormbs zu Eisenach, mittelst hohen Ministertal-Decrers 
vom 2. December vorigen Jahres zum Hof-Böttcher zu ernennen, deögl. 
den zeitherigen Gehülfen beym Revisions-Wesen Höchst-Ihro Landschafts-Collegik, zu Wekmar, Carl 
Gottfried Premßler, zum Revisions-Accessisten beym Revisions-Cabinet besagten Collegil mit- 
telst hohen Ministerial-Decrets vom 10 December vorigen Jahres zu ernennen, desgl. 
den bisherigen Accessisten des Justiz-Amts Creufeurg wie auch Amts-Advocaten, Herrn Carl Haebel 
zum aten Criminalgerichts-Actuar des Criminalgerichts zu Eisentach, mittelst hohen Mnisteriai- 
Decrets vom 24. December vorigen Jahres zu ernennen, sodann 
dem zeitherigen Ingenieur-Geograph, Herrn Johann Christoph Gottlob Weise, hieselbst, 
das Präd#cat als Gartenbau-Inspector mittelst allerhöchsten Decrets vom 96. December vorigen 
Jahres zu ertheilen, ferner 
dem bisherigen Hof= und Ober-Appellationsrath wie auch ordentlichen öffentlichen Lehrer der Rechte, 
auf der Gesammt-Universit4t Jena, Herrn Dr. Christian Wilhelm Schweitzer, Ritter des Ordens 
vom weißen Falken, den Character als Geheime-Hos= und Justiz-Nath mittelst allerhöchsten De- 
crets vom 2. Januar dieses Jahres beyzulegen, 
und endlich: 
dem zeitherigen Steuer-Einnehmer, Herrn Cerw- Helnrich Gärtner, zu Ilmenau, den Cha- 
racter als Steuer-Commissaire mittelst hohen Ministerial-Decrets vom 2. Januar dieses Jahret 
zu ertheilen, allergnädigst geruhrt. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.