M
. 43.
e §. 42. In Aehung der Prosessoren 2c. als solcher aW elähen vrot zu in
goweli 4½ solche Personen Besoldung aus grohberzoglichen Staats-Kassen er
ftellerischen Erwerb haben. Erstere ist nach dem genanen, lehlere 5r½ #em Sesenttennc unu,
5. 44.
Enblich sind nob bier#ten alle Staats= Unterlhanen abuuschien, welche burch reine Anwendung
obousischer Kramt einen Erwerb haben, mithin zu den gemeinen Handarbeitern oder Tagelöhnern gehs=
tren. Die Abschähung geschieyt nach dem Durchschnikt, Betrage ihres jahrlichen Einkommens.
5.
Außer den ermeldten Gegenstnden persönlicher Thätigkeit kommen unter Erwabs= und Geschifts-
Thltigkeit auch noch Dlenigen Zweige zur Abschéhung, wo perfönliche Thätigkeit und Geldanlage zu-
gleich den Erwerb begründen.
5. 46.
n gehoͤren Handel, Tailen einschließlich der Hültenwerke und dergleichen, Meesgekenen,
unbnben Pneren ano Anstalten an #nanbtweinkrenmer, und dergleichen, Bieh
Geschirr der Landwirthe, insofern damit ein besonderes Gewerbe H#trieben wird (§. 10. 5% ——
Kunstsertigkeiten, Handwerker, die verschiedenen Zweige k400 erte Nahrung und uͤberhaupt
traggebende Gewerbe statthaster Art, unter welchem Namen es auch erscheinen mag.
K. 47.
uch sollen dazu die Pachtungen gerechnet werden.
t½t
ten G aͤnd d d liche Ert ach redl Ueb
ber risr-s o4c 13 ——— er reine ihrliche Ertrag nach redlichstet Ueber zeugung
8. 49.
Die Pachtungen 8. 47. sind solgendergestalt abzuschaͤten.
(.50.
nächst ist dos iidrlicht . ausjumitteln. Hierbei kommen in Aufrechnung *7 Naturalien
und an Sie sind nach Maasgabe H. 13. zu vrronschlagen. Auch werden zum Pacht-
gelde gerechnet die Grundabgaben, deren “*y der Pachter mit übernommen hat.
51.
Von der sonach ausgemsttelten kähriichen Pachl-Summe soll der dritte Theil als reiner Erkrag und
Gewinn des Pachters angesehen werd
52.
Die Kaution, welche der Pachter beflellte, und das in den —. des Inventar' verwendeke Ka-
pital, so wie das senstige Betriebo= Kopital kommt, es gehöre dem Pachter oder einem dritlen, der
Schabung unterworsenen Staatsbürger, unter den Kapitalien 9. h Abschábung.
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