Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1820. (4)

M 
. 43. 
e §. 42. In Aehung der Prosessoren 2c. als solcher aW elähen vrot zu in 
goweli 4½ solche Personen Besoldung aus grohberzoglichen Staats-Kassen er 
ftellerischen Erwerb haben. Erstere ist nach dem genanen, lehlere 5r½ #em Sesenttennc unu, 
5. 44. 
Enblich sind nob bier#ten alle Staats= Unterlhanen abuuschien, welche burch reine Anwendung 
obousischer Kramt einen Erwerb haben, mithin zu den gemeinen Handarbeitern oder Tagelöhnern gehs= 
tren. Die Abschähung geschieyt nach dem Durchschnikt, Betrage ihres jahrlichen Einkommens. 
5. 
Außer den ermeldten Gegenstnden persönlicher Thätigkeit kommen unter Erwabs= und Geschifts- 
Thltigkeit auch noch Dlenigen Zweige zur Abschéhung, wo perfönliche Thätigkeit und Geldanlage zu- 
gleich den Erwerb begründen. 
5. 46. 
n gehoͤren Handel, Tailen einschließlich der Hültenwerke und dergleichen, Meesgekenen, 
unbnben Pneren ano Anstalten an #nanbtweinkrenmer, und dergleichen, Bieh 
Geschirr der Landwirthe, insofern damit ein besonderes Gewerbe H#trieben wird (§. 10. 5% —— 
Kunstsertigkeiten, Handwerker, die verschiedenen Zweige k400 erte Nahrung und uͤberhaupt 
traggebende Gewerbe statthaster Art, unter welchem Namen es auch erscheinen mag. 
K. 47. 
uch sollen dazu die Pachtungen gerechnet werden. 
t½t 
ten G aͤnd d d liche Ert ach redl Ueb 
ber risr-s o4c 13 ——— er reine ihrliche Ertrag nach redlichstet Ueber zeugung 
8. 49. 
Die Pachtungen 8. 47. sind solgendergestalt abzuschaͤten. 
(.50. 
nächst ist dos iidrlicht . ausjumitteln. Hierbei kommen in Aufrechnung *7 Naturalien 
und an Sie sind nach Maasgabe H. 13. zu vrronschlagen. Auch werden zum Pacht- 
gelde gerechnet die Grundabgaben, deren “*y der Pachter mit übernommen hat. 
51. 
Von der sonach ausgemsttelten kähriichen Pachl-Summe soll der dritte Theil als reiner Erkrag und 
Gewinn des Pachters angesehen werd 
52. 
Die Kaution, welche der Pachter beflellte, und das in den —. des Inventar' verwendeke Ka- 
pital, so wie das senstige Betriebo= Kopital kommt, es gehöre dem Pachter oder einem dritlen, der 
Schabung unterworsenen Staatsbürger, unter den Kapitalien 9. h Abschábung. 
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