Großberzogl. S. Weimar-Eisenachisches
Regierungs-Blakk.
Nummer I. Den 5. Jannar 1821.
Beanntimach un gen.
I. Dem höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zufolge wird das nachsiz
hende, für die Monate Januar, Februar und März des begonnenen Jahres r82 1. von
Hoöchstdenselben vollzogene Steuer-Patent zu Jedermanns Wissenschaft und Nachachtung hlek-
mit öffentlich bekannt gemacht.
Weimar, am 2. Januar 1821.
Großherzoglich Sächsische Landes-Regierung.
von Müller.
Grofher zogliche 6 Paten (.
Wir Carl August
von Gottes Gnaden', Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, Landgraf in Thü-
ringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg rc. 2c.
Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel,
Beamten, Gerichtoherren, Bürgermeistern, Stadtvoigten und Räthen in den Stdten,
Richtern und Schultheisen auf dem Lande und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen
in den gesammten Unsern Großherzogl. Landen, Unsern allergnädigsten Gruß, und fügen
ihnen zu wissen, daß von den, den getreuen Landtag bildenden Abgeordneten der drei
Landstände Unsers Großherzogthums, alle und jede der, in dem unterm gten
Febr. d. J. erlassenen Steuerpatente des Jahres 1820. ausgeschriebenen Steuern und steuer-
mößigen Abgaben, auch auf die Monate Januar, Februar und März des kommen-=
den Jahres 182 1., soweit sie in diesen drey Monaten fällig werden, zum Behuf der im vaufe
derselben aus den verschiedenen Landschaftlichen= und Steuercassen, so wie aus der Haupt-
landschaftscasse, etatsmäßig zu bestreitenden Staatsbedürfnisse verwilliget worden sind.