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zu gründendes Grund= und Gebäude-Be-
steuerungsgesetz zu Stande komme, und
2) der für ein so hochwichtiges und zu-
gleich so schwieriges Geschäft nöthigen
MNuße und Geduld nebst nöthigen Ko-
sten und Hülfsmitteln, und es wird viel-
leicht nach ro bis 15 Jahren gelingen kön-
nen, übrigens mit Beybehaltung des be-
schlossenen Steuer-Systems und der An-
wendung der hier erörterten dritten Me-
thode, dem Wunsche einer thunlichen
Gleichmäßigkeit der Individual-Quoten vom
Grundbesitz und von den Gebäuden zu ent-
sprechen. Bis dahin aber bescheide man
sich, jedes Orts die Gemeinde-Quote
des Grundbesitzes zur Individual-Auf-
bringung zu repartiren auf dem Fuße der
längst bestehenden und jedes Orts öblichen
Grund= und Häuser = Steuer, als einem
Steuerfuße, welcher, in Ermangelung eines
wesentlich vollkommneren, tauglich, auch
anerkannt und eingewohnt ist. Nur hüte
man sich mit der Einführung einer neuen
Grund-Besteuerung vor aller Uebereilung;
sonst würde hierinnen mehr als je das Be-
ste Feind des Guten werden.
War sonach die ehrerbietigst unterzeich-
nete Behörde überzeugt,
1) daß selbst die strengsten und fiskalisch
eindringendsten, wenn gleich jährlich wieder-
holten Maasregeln noch nicht die Gleich-
maäßigkeit der Individual-Quoten verbürg-
ten, und also selbst der Terroriemus hierin-
nen nicht zum Ziele führen könne;
2) daß sonach schon bey der xpractisch
möglicherweise schärfsten Anwendung jenes
Begriffes die Wirksamkeit hinter seinen Merk-
malen zurück bleiben müsse;
3) daß aber die schärfste Anwendung zu
scharf und wesentlich unstatthaft
sev, weil sie nicht nur den Haß gegen sich
aufrufen, sondern dem Wohlstand und Ge-
werbfleiß Wunden schlagen, Freyheit der
Personen, Sicherheits= und Wohlgefühl ver-
bannen und gegenseitig neidische Bewachung
der Staatsbürger, oder fiskalischer, oft un-
gebilbeter, niederer Beamten peinliches und
gefährliches Eindringen in Kredit= und Fa-
milienverhältnisse zur Folge haben würde;
4) daß sonach es nicht sowohl darauf an-
komme, das absolute Minimum von Ub-
weichungen der Individual-Quoten der di-
recten Steuer von dem Ideal der Gleich-
mäßigkeit derseiben in den Gesehentwurf
aufzunehmen, als vielmehr demjenigen re-
lativen Minimum dieser Abweichun-
gen, die an sich einmal nicht nur unver-
meidlich, sondern sogar durch höhere Rück.
sichten der Gerechtigkeit und Staatsweiöheit
geboten seyen, den Vorzug zu geben,
welches in Einklang zu bringen wäre mit
den verständigen Anspruüchen der steu-
erpflichtigen Individuen, besonders der Ka-
pitalisten und der erwerbenden und handeln-
den Klasse, auf Schonung ihrer Kredits-
Verhältnisse und ihres Erwerbs und auf Ent-
haltung alles nicht nothwendigen Ein-
dringens in dieselben: so konnte die Im-
mediat= Kommission keine Methode finden,
welche in dieser Hinsicht ihr mehr genügte
und doch zugleich die ohne plagende Maas-
regeln mögliche Gleichmäßigkeit der Indi-
vidual-Quoten der Nichtgrundbesitzer jeder
Gemeinde in solchem Grade beachtete, als
diejenige, deren Redaction die §#§. 40. 41.
42. 43. 44. Tit. Ul. des Gesetzentwurfs
enthält. Was die F. 40. vorgelegte dop-
pelte Redaction betrifft, so beliebe der Land=
tag, sich einsichtsvoll zu erklären, welche
von bepden, falls er den Gesetzentwurf über-
haupt seiner Billigung werth hält, er vor-
zieht. Der Immediat -Kommission scheint
diejenige den Vorzug zu verdienen, welche
mit der Rubrik: Zwenyte vorgeschlage-
ne an am Rande steht.
Diese Methode hält die Mitte zwischen
dem zu viel und zu wenig, soweit sich nur
solche Mitte überhaupt halten läßt. Denn
die Einschähung in die Klassen soll
jedes Orts — ohne Eindringen in die Ver-