Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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lerhaft geschehener Bonitlrung innerhalb der 
von Sr. K. H. zu bestimmenden Frist, vor- 
zubehalten sevy. 
Gegen die bey 2) in Vorschlag gebrach- 
te billige Berücksichtigung zweyer Landesr- 
theile wurde angeführt, daß nur die An- 
wendung der aufgestellten Grundsäte statt- 
finden dürfe, allein die Mehrheit sprach sich 
für eine solche billige Berücksichtigung aus 
und die weitere Berathung, wie solche ein- 
treten könne: wurde verschoben. 
Endlich wurde 
3) hinsichtlich der Entschédigungen durch 
eine Mehrhelt von 21. Stimmen der An- 
trag beschlossen: daß die definitive Ent- 
scheidung über alle bis jetzt angebrachte oder 
binnen einer, ebenfalls landesfürstlich zu be- 
stimmenden präclusivischen Frist noch anzu- 
bringenden Entschädigungs-Gesuche, mögen 
sie die Frage, ob überhaupt die Vorausse- 
bung der Entschädigung vorhanden seyf be- 
treffen, oder nur ein höheres Entschádigungs= 
Quantum bezwecken, einer besondern, aus 
drey rechtskundigen Männern zusammen zo 
setzenden, Kommission zu ubertragen sey. 
  
Berichtigung. Seite 146 dies. Bl. Col. 2. Zeile 19. ist zu lesen: nach Abzug 
des Ertrags der acht Grundsteuern und der indirecten Steuern tc. 
 
	        
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