Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage zu No. 10. des Regierungs-Blatts. vs 
  
Beylage MM. 
Unterthaͤnigste Erklaͤrungsschrift 
vom Toten Februar 1831. 
Die Strafanstalten betreffend. 
Mittelst höchsten Decrets vom röten 
Decbr. #820. geruheten J. K. H. dem ge- 
kreuen Landtage in Bezug auf die Strafan- 
stalten des Großherzogthums neue Anträge 
zu seiner Erklárung vorlegen zu lassen. 
Dieselben betreffen: 
I) die laufenden Unterhaltungskosten, 
II) die desinitive Verausgabung der zur 
Erhaltung des hiesigen Zuchthauses in den 
Jahren 1873., 1816. und 1817. aus 
der Hauptlandschaffts -Kasse geleisteten 
Vorschüsse, 
III) eine Nachverwilligung von 2747 thl. 
zu dem in Eisenach ausgeführten Baue 
eines Zwangé= Arbeitshauses, zu dessen 
Vollendung außerdem noch 6oo thlr. er- 
forderlich sind, und 
IV) die neu zu errichtenden Strafanstalten. 
Nach gepflogenen Berathungen darüber 
giebt der getreue Landtag seine Erkläárung 
in Folgendem ehrerbietigst zu erkennen: 
Zu 1) Obgleich die zweyte Section der 
Landes-Direction zu Eisenach in dem Be- 
richte vom Sten November 1820. auf Ber- 
willigung eines jährlichen Zuschusses von 
2000 thlr. anträgt, wodurch der zeitherige 
Bedarf für die sämmtlichen Strafanstalten 
bis zu 6000 rthlr. ansteigen würde, so glanbe 
doch der getreue Landtag unter den vorlie- 
genden Kassen= Verhältnissen jede miögliche 
Erhöhung der landschafftlichen Kassen-. tats#“ 
vermeiden zu müssen. Wenn er nun statt 
6000 thlr. zur Unterhaltung aller Strafan- 
stalten auf drey Jahre nur ê5000 thl. unter 
anzuhoffender höchster Genehmigung jährlich 
verwilligt, so glaubt er theils in dem eben 
Erwähnten, theils in der jehigen Wohlfeil- 
heit der Lebensbedürfnisse, theilé darin seine 
Rechtfertigung zu finden, daß zeither niche 
einmal die geringste der verwilligten Bey- 
trags-Summen, nämlich Jooo thlr. ver- 
braucht worden ist. 
Sollte es sich zufällig ereignen, daß in- 
nerhalb der Verwilligungszeit durch Vermeh- 
rung der Sträflinge oder andere auf die 
HOekonomie der Strafanstalten ungünstig ein- 
wirkende Umstände mehr als Sooo thlr. in 
Einem Jahre erforderlich wären, so dürfte, 
um die Administration nicht zu hemmen, der 
Reserve-Fonds Aushülfe leisten, und dieses 
dereinst nachzuweisen seyn. 
Zu 11) Er verwilligt ferner, unter obi-ü 
ger Voraussetzung, folgende dem hiesigen 
Juchthause aus der Hauptlandschaffts-Kasse 
gelekstete Vorschüsse, zur definitiven Voraus- 
gebung bey der letztern, und zwar: 
1000 thlr. Kassegeld, für 20. im Eisenach- 
schen Zuchthause verpflegte Sträf- 
linge, im Jahre 181)9., 
Current-Geld, halb aus der Thü- 
ring = Erfurth'schen, halb aus 
der Neustädtischen Kreiskasse 
zu Deckung des, durch den Zu- 
wachs an Sträflingen aus die- 
sen Landestheilen im Jahre 1816. 
entstandenen Deficits, und 
Kassegeld, an erhöhetem Bau- 
aufwand bey dem hiesigen Zucht- 
hause im Jahre 1813. 
Zu III. Der getreue Landtag hält zwar 
die Sonderung der eigentlichen Strafarbeits- 
häusler von denjenigen Personen, welche nur 
in policeylicher Hinsicht detinirt werden, eben- 
falls für sehr zweckmäßig, allein diese Son- 
derung mittelst einer eigenen Anstalt, lag 
bis jeht keineswegs in den höchsten Anträ- 
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