Beylage zu No. 10. des Regierungs-Blatts. vs
Beylage MM.
Unterthaͤnigste Erklaͤrungsschrift
vom Toten Februar 1831.
Die Strafanstalten betreffend.
Mittelst höchsten Decrets vom röten
Decbr. #820. geruheten J. K. H. dem ge-
kreuen Landtage in Bezug auf die Strafan-
stalten des Großherzogthums neue Anträge
zu seiner Erklárung vorlegen zu lassen.
Dieselben betreffen:
I) die laufenden Unterhaltungskosten,
II) die desinitive Verausgabung der zur
Erhaltung des hiesigen Zuchthauses in den
Jahren 1873., 1816. und 1817. aus
der Hauptlandschaffts -Kasse geleisteten
Vorschüsse,
III) eine Nachverwilligung von 2747 thl.
zu dem in Eisenach ausgeführten Baue
eines Zwangé= Arbeitshauses, zu dessen
Vollendung außerdem noch 6oo thlr. er-
forderlich sind, und
IV) die neu zu errichtenden Strafanstalten.
Nach gepflogenen Berathungen darüber
giebt der getreue Landtag seine Erkläárung
in Folgendem ehrerbietigst zu erkennen:
Zu 1) Obgleich die zweyte Section der
Landes-Direction zu Eisenach in dem Be-
richte vom Sten November 1820. auf Ber-
willigung eines jährlichen Zuschusses von
2000 thlr. anträgt, wodurch der zeitherige
Bedarf für die sämmtlichen Strafanstalten
bis zu 6000 rthlr. ansteigen würde, so glanbe
doch der getreue Landtag unter den vorlie-
genden Kassen= Verhältnissen jede miögliche
Erhöhung der landschafftlichen Kassen-. tats#“
vermeiden zu müssen. Wenn er nun statt
6000 thlr. zur Unterhaltung aller Strafan-
stalten auf drey Jahre nur ê5000 thl. unter
anzuhoffender höchster Genehmigung jährlich
verwilligt, so glaubt er theils in dem eben
Erwähnten, theils in der jehigen Wohlfeil-
heit der Lebensbedürfnisse, theilé darin seine
Rechtfertigung zu finden, daß zeither niche
einmal die geringste der verwilligten Bey-
trags-Summen, nämlich Jooo thlr. ver-
braucht worden ist.
Sollte es sich zufällig ereignen, daß in-
nerhalb der Verwilligungszeit durch Vermeh-
rung der Sträflinge oder andere auf die
HOekonomie der Strafanstalten ungünstig ein-
wirkende Umstände mehr als Sooo thlr. in
Einem Jahre erforderlich wären, so dürfte,
um die Administration nicht zu hemmen, der
Reserve-Fonds Aushülfe leisten, und dieses
dereinst nachzuweisen seyn.
Zu 11) Er verwilligt ferner, unter obi-ü
ger Voraussetzung, folgende dem hiesigen
Juchthause aus der Hauptlandschaffts-Kasse
gelekstete Vorschüsse, zur definitiven Voraus-
gebung bey der letztern, und zwar:
1000 thlr. Kassegeld, für 20. im Eisenach-
schen Zuchthause verpflegte Sträf-
linge, im Jahre 181)9.,
Current-Geld, halb aus der Thü-
ring = Erfurth'schen, halb aus
der Neustädtischen Kreiskasse
zu Deckung des, durch den Zu-
wachs an Sträflingen aus die-
sen Landestheilen im Jahre 1816.
entstandenen Deficits, und
Kassegeld, an erhöhetem Bau-
aufwand bey dem hiesigen Zucht-
hause im Jahre 1813.
Zu III. Der getreue Landtag hält zwar
die Sonderung der eigentlichen Strafarbeits-
häusler von denjenigen Personen, welche nur
in policeylicher Hinsicht detinirt werden, eben-
falls für sehr zweckmäßig, allein diese Son-
derung mittelst einer eigenen Anstalt, lag
bis jeht keineswegs in den höchsten Anträ-
8oo t
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