Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Benutzung, die nicht blos im Besondern, 
sondern auch im Allgemeinen nachtheilig wir- 
ken werde: und obschon man zugeben mußte, 
daß in manchen Gegenden des Grosierzog- 
thums ein großer Holzmangel eintreten kon- 
ne, so theilte man doch nicht die Ansicht, 
daß solchem durch Beschränkung des Eigen- 
thumsS zu begegnen sey, glaubte vielmehr 
daß die moglichste Beförderung der Holz- 
Cultur dlesem Mangel am besten vorbeugen 
werde, und es wurde durch r#. Stimmen gegen 
7 I. entschirden, daß der Dornburger Landtags- 
beschluß (s. Dornb. Landtags Verh. S. 234. 
No. 10.) aufrecht erhalten werden solle. 
Außer der Präfung dieser Gesetzesent- 
würfe beschäftigte sich der Landtag mit ei- 
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nem genauen Ermessen dreyer Erklérungs- 
schriften: 
1) der Erkläárungsschrife über die nene 
Besteuerung (s. Beylage UUl.) zu welcher 
noch zwey Zusähße, die Bestenerung murr- 
bauter Häußer und die wegfallenden Abgas 
ben betreffend, beliebt wurden; 
2) der Erklärungsschrift über die Pen- 
sionirung der Wittwen und Waisen verskor- 
bener Staatsdiener (s. Beylage VV. und 
Unterbeylage a. zur bessern Einsicht der Er- 
klärungsschrift) und 
3) der Erklärungsschrift die Verwand- 
lung aller Lehen in freyes Erblehn betref- 
send (s. Beplage W W.) welche erst in ihrer 
Umarbeitung genehmigt und gezeichnet wurde. 
7“t—— """* 
Beylage I. zu No. II. des Regierungs-Vlatts. 
Beplage UlU. 
Unterthänigste Erklärungsschrift 
vom 27sten Februar 1821. 
Ueber den ersten Punkt der landesfuͤrstl. 
Proposition v. 17ten December 1820., die 
neue Steuerverfassung betr. 
Der erste und wichtigste Hunkt, welcher 
dem getreuen Landtage mit Beziehung auf 
das höchste Decret v. 14ten Decbr. 1820. 
in der höchsten landesfürstlichen Proposition 
v. 17ten Decbr. 1820. zur endlichen Bear- 
beitung vorgelegt wurde, ist die neue Steuer—- 
verfassung. Er erhielt sie mit dem Wunsche, 
daß diese Angelegenheit, wo nur moͤglich, 
izu einem Schlusse gedeihen, und den Unter- 
thanen eine gerechtere Vertheilung der 
Staatslasten, vielleicht auch eine mehr ver- 
einfachte Erhebung der Abgaben emwlich ge- 
kt und gesichert werden moͤge. 
Die pahe Wichtigkeit des Gegenstandes 
und die mit Einführung eines neuen, den 
Zeitverhältnissen angemessenen und alle Staats- 
burger gleichmäßig treffenden Steuer = Spv- 
stems verbundenen großen Schwierigkeiten 
erkennend, konnte der getreue Landtag nicht 
so schnell das Ziel erreichen, nach dem er 
seit seiner ersten Versammlung strebte. 
Bey Vollendung seiner desfallsigen sorg- 
lichen Berathungen erlaubt er sich nun I. 
K. H. die Ergebnisse derselben in Folgen- 
dem ehrerbietigst vorzutragen. 
In der unterthänigsten Erklärungsschrift 
v. 17ten Januar 1879. brachte der getrene 
Landtag folgende Haupt-Punkte in ohn- 
maasgeblichen Vorschlag, welche dann auch 
durch das höchste Derrek v. 26ften Januar 
1819. hoͤchste landesfürstliche Sanction er- 
hielten, und auch in dem von der Grohher- 
zogl. Steuer = Immediat-Kemmission brar- 
beiteten, dem Lundtage mitgetheilten, Gesetzes- 
entwurse zur Grundlage dienen.
	        
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