Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

der Landes-Direction und die landraͤthlichen 
Obliegenheiten bestimmt worden seyn, wenn 
die Organisation derselben in der gegenwär- 
tigen Zeit geschehen wäre. *““" 
Zum Schlusse des Vortrags wurden 
Vorschläge gethan, wie diese Ansichten zu 
einfacheren Regierungsformen zurückführen 
koönnten; jedoch wurde zugleich dabey bemerkt, 
daß dem Landtage nur zukommen werde, 
seine deßfallsigen Wünsche dem Landesfürsten 
vertrauensvoll vorzutragen, daß es nicht an ihm, 
sondern an dem Fürsten sep, die Regierung 
seines Landes anzuordnen, daß aber auch 
Dieser die Ansichten der Vertreter seines Vol- 
kes darüber, was der Gesammtheit am meh- 
resten zusagen dürste, gern vernehmen wür- 
de. — Der Landtag war mit diesen Ansichten 
so vollkommen einverstanden, daß er solche 
ohne weiteres in einer Erklärungsschrift 
ausgesprochen zu sehen wünschte; allein der 
Vortragende bat zunächst um Ernennung 
einer Section zur näheren Prüfung der Vor- 
schläge, und es wurde ein Ausschuß, beste- 
hend aus 3. Mitgliedern, gewählt und somit 
die weiteren Besprechungen über den geschehe- 
nen Vortrag einer der naͤchsten Sitzungen 
vorbehalten. 
Nach der beendigten Wahl dieses Aus- 
schusses wurde die Vorstellung der Jn- 
den in dem Patrimonial-Amt Lbengs- 
feld dem Landtage mitgectheilt. Ihr An- 
trag gieng auf Befreyung von allen beson- 
dern jüdischen Abgaben, und Gleichstellung 
mit den Christen rücksichtlich ihres Gewer- 
bes. Dieser Antrag gab dem Landtage Ge- 
legenheit, sich uber die dermaligen Verhält- 
n e der Juden in staatsbuͤrgerlicher Bezie— 
hung auszusprechen, und das Resultat war, 
duß man es für bedenklich hielt, in den der- 
malig n Verhältnissen, und so lange keine 
allgemeinen Verordnungen für ganz Deutsch- 
land erschienen wären, auf eine Aenderung 
anzutragen. Wegen der angebrachten Be- 
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schwerden aber wurden die Bittsteller an die 
geeigneten Behoͤrden gewiesen. 
Hieran reihte sich das Gesuch eines 
einzelnen Juden aus demselben Patrimo- 
nial-Amte, um Verwendung zur Er- 
laubniß sich in dem Flecken Mihla 
niederlassen zu dürfen, welche ihm 
von, der Landes-Directidn zu Eisenach ver- 
sagt worden war. Der Landtag hielt sich 
rücksichtlich dieses Gesuchs für incompetent, 
indem eine solche Erlaubniß nothwendig von 
der Landes-Direction ertheilt werden möüßte. 
Endlich wurde die Eingabe zweyer 
Ritterguthsbesitzer im Eisenach’- 
schen Kreise zum Vortrag gebracht. Sie 
betraf hauptsächlich Bemerkungen und Be- 
schwerden über die Wirksamkeit und Thätig= 
keit der Landräthe; Wünsche rücksichtlich der 
Publication emanirter Gesetze und eine Bitte 
um Revision einiger Landesgesetze. Der 
Landtag war der Meynuca, daß die Bemer- 
kungen, so weit sie Berücksichtigung erheisch- 
ten, schon während der dermaligen Landtags- 
versammlung beachtet worden wären, daß 
aber für die Berücksichtigung der vorgebrach- 
ten Wünsche und Bitten dermalen noch kein 
Bedürfniß vorliege. 
Zwey und siebenzigste Sitzung 
den gosten März 182..e 
Gegenwärtig 24. Abgeordnete. 
Die Sibung begann mit einem ausführ- 
lichen Vortrage über das Schulden= 
wesen des Großherzogthums, und 
den landesfürstlichen Antrag, die sämmtli- 
chen Schulden zu vereinigen und sie künftig 
als eine allen Landestheilen gemeinsame und 
gleichmäßig angehörige Landesschuld zu be- 
trachten und zu behandeln. Der Landtag 
überzeugte sich, daß der damalige Zustand 
des Schuldenwesens nicht fort. bestehen könne,
	        
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