Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

zulage, den Wegfall da, wo es die Billigkeit 
erheischt, zu ersetzen. 
Außerdem wurden auch dem Seminaristen 
Vollrath fuͤr eine zur Ausbildung seines 
Talents im Unterricht von Taubstummen us- 
thigen Reife 200 Kthlr. ein für allemal ver- 
willigt, und man würde gern mehr gethan 
haben, wenn nicht die Nothwendigkeit, jede 
neue Ausgabe zu vermindern, so dringend 
vorläge. 
Außerdem kam in diesen Sitzungen noch 
zum Vortrag: 
1) Eine Nachweisung über die am Schlusse 
der Erklárungsschrift vom Zten Febr. 1818. 
(Dornb. Verhandl. S. 193.) beiléufig aus- 
gesprochene Rüge. — Der Landtag erklärte, 
daß die zur Rechtfertigung gemachte Bezie- 
hung auf ein königl. sächsis. Gesetz nicht wohl 
statt finden könne, weil dasselbe durch das 
Oberconsistorial-Publicandum v. 29ten April 
1817. (Regierungöblatt v. J. 1877. Nro. 8. 
S. 50. Buchst. G.) aufgehoben sey. 
2) Ein Bericht des Ober-Consistoriums über 
den in der Erelkrungsschrift v. 2##sten Dec. 
1818. (Dornburg. Verhandl. S. 184.) ge- 
rügten Umstand, daß Kirchen-Collecten-Gel- 
der durch Abzüge an Sporteln und dergl. 
ganz zweckwidrig vermindert würden. — Der 
Landtag erkannte dankbar die Aufmerksamkeit 
an, welche diesem Punkte der Erklárungsschrift 
gewidmet worden war, und beruhigte sich bey 
der geschehenen Mittheilung. 
3) Ein Gesuch des geistlichen Wittwen- 
Fiscus zu Jena, sein Aerar bey seiner Bestim- 
mung zu erhalten und die Anstalt zu schützen. 
— Nach der Ansicht des Landtags erledigte 
sich das Gesuch, durch das, was bey dem 
Pensionirungsgesetz der Wittwen und Wai- 
sen verstorbener Staatsdiener ausgesprochen 
worden. 
4) Eine Beschwerdeschrift, die durch ei- 
nen Abgeordneten an den Landtag gebracht 
worden war, über das Verbot ausländische 
293 
Gymnasien beziehen zu bürsen, und über das 
öftere Predigen auswärtslebender Kandidaten 
in der Residenz. — Der Landtag fand die 
eine Beschwerde unerheblich, die andere un- 
gegründet. 
5) Eine Beschwerde über die seit einiger 
JZeit angefangene Erweiterung der Geleits- 
abgaben im Neustädtischen Kreise. — Es 
soll erst der Vortrag über die errichteten 
neuen Beygeleitsstellen im Neustädtischen 
Kreise abgewartet werden, ehe über diese 
Beschwerden etwas Weiteres geschieht. 
  
Achtzigste Sitzung 
dom 2osten März 182 v. 
Gegenwärtig a5. Abgeordnete- 
Aus dem höchsten Decrete vom v6ten 
Januar 1821. (s. Beyl. HHI) wurde ein 
Vortrag gehalten über die zum Besten 
der Waisen-Institute angeordneten 
Abgaben, und über die Schwierigkeiten, in 
denselben eine völlige Gleichheit für alle Lan- 
destheile herzustellen. Der Landtag sah ein, 
daß vor Einführung der neuen Steuerver- 
fassung ein Beschluß hierüber nicht gefaße 
werden koönne, und trat einstimmig dem Vor- 
schlage des Referenten bey, sämmtliche Ab- 
gaben bis zum nächsten Landtage, so wie sie. 
jetzt bestanden, fort bestehen zu lassen. 
In einem andern höchsten Decrete vom 
2ten März d. J. (s. Bepl. JJ.) wurde dem 
bLandtage die Nachricht mitgetheilt, daß die 
sämmtliche Einnahme des Waisen-Instituts 
zu Eisenach, neuerlich bis auf die Summe 
von beynahe 4500 rthlr. gestiegen sey. 
Das Decret nebst Beylagen wurde zu den 
Akten genommen. 
Ferner waren mittelst höchsten Decretes 
vom Löten Febr. (s. Beyl. KKR.) und vom 
bten März d. J. (s. Beyl. LLL.)
	        
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