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gen Umständen und Vorlagen sich anders
hátte aussprechen können, er erfreute sich je-
doch des nunmehr dargelegten günstigen Er-
folgs. Zu F. 14. des umgearbeiteten Stra-
ßenbau-Regulativ's wurde in Folge der
bereits in der Zosten Sitzung (S. 294. d.
Bl. oben) gefaßten Ansicht, beschlossen, daß
die Gestattung eines Wege= oder Brückengel-
des auf die Genehmigung des Landtags in jedem
einzelnen Falle nicht auszusetzen, sondern der
competenten Oberbehörde allein zu überlassen,
und hiernach die Abänderung jenes Paragra-
phen in Antrag zu bringen sey; indem die
Ausübung des 4ten landständischen Rechts
dußersten Falls die nöthige Sicherhrit ge-
währe. Im übrigen wurde dieses Regula-
tiv nun durchgehends genehmiget.
Auf eine Eingabe der über die Straße
von Löbstedt nach Naschhauser beson-
ders bestehenden Wegebau-Kommission, be-
schloß der Landtag dahin anzutragen: daß von
denjenigen 2000 rthlr., welche zu Herstellung
der Wege zweyter Klasse jährlich verwilligt wor-
den, für das laufende Jahr alsbald Ein
Tausend Thaler ausgesetzt werden möchten,
um davon jene Straße völlig in Stand zu
setzen.
Der hierbey wiederholt geschehene Vor-
schlag zu Anlegung einer Straße er-
ster oder zweyter Klasse im Eisenachischen
Oberlande über den s. g. Stellberg, von
Dorndorf über Stadt-Lengsfeld, Weilar,
Hartschwinde, Dermbach, Glattbach, Neid-
harthausen, Diedorf, Kaltennordheim, Kal-
tensundheim, Erbenhausen, Melpers, Fla-
dungen und Ostheim nach Melrichstadt zu,
wurde beyfällig ausgenommen, weil man den
mehrfachen Vortheil einer solchen Straße er-
kannte. Der Landtag beschloß: diesen Vor-
schlag zu näherer Prüfung durch die Be-
hörden, zu empfehlen.
Endlich wurde noch eine Erklärungsschrift,
das Einbringen fremder Kalender
und das Stempeln der Kalender
betr., vorgelesen und genehmigt. (Beyl. D. 4.)