Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

458 Sorge für den Bedarf 
meinen Vorkehrungen alsbald anschliessen muss. Keinen Widerspruch wird 
auch die Forderung erfahren, dass das Neue ebenfalls eine öffentliche 
bleibende Anstalt sei, damit nicht dem blossen Zufalle und der Privat- 
willkühr die Erfüllung eines fortdauernden Bedürfnisses anheimgestellt 
bleibe und der Vermögenslose davon ganz ausgeschlossen sei. 
Sieht man sich nun unter den Möglichkeiten um, einem jungen Manne, 
welcher seine allgemeinen Fachstudien mit gutem Erfolge beendigt, hierbei 
aber und bei einer kurzen Probezeit im Staatsdienste ungewöhnliche Gaben 
bewiesen hat, und der nun geneigt wäre, sich noch weiterer ernstlicher 
Vorbereitung für die etwaige cinstige Bekleidung eines höheren Amtes zu 
ergeben, die Mittel bierzu mit Sicherheit zu verschaffen: so lassen sich 
wobl nur vier Wege einschlagen. Entweder die Ermöglichung mehrjähriger 
auf den Zweck berechneter Reisen im Auslande; oder die Ertheilung eines 
vorübergehenden Lehrauftrages in einem staatswissenschaftlichen Fache; 
oder die, ebenfalls mehrjährige, Zutheilung als stummer Beisitzer der 
höchsten berathenden Staatsbehörde; endlich die Bildung einer eigenen 
höheren Bildungsanstalt für künftige Staatsmänner. 
Die Wahl unter diesen vier Möglichkeiten ist natürlich bedingt durch 
ine genaue Prüfung ihrer besonderen Eigenschaften. 
Ueberflüssig wird es sein, den Nutzen zu erweisen, welchen Reisen sowohl 
für die allgemeine, als namentlich für die staatliche und gesellschaftliche Bil- 
dung gewähren, wenn sie zweckmässig angelegt und hinreichend lange ausge- 
dehnt sind. Jeder mit den nöthigen Vorkenntnissen angetretene, mit Ver- 
stand und Eifer benützte Aufenthalt in fremdem Lande erweitert den 
geistigen Gesichtspunkt, lehrt eine Menge von nützlichen Thatsachen kennen, 
nöthigt zu Vergleichungen mit dem Einheimischen, und verbilft somit zu 
dessen richtigem Verständnisse sowohl nach seinen guten als nach seinen 
mangelhaften Seiten. Nichts dient so sehr als Reisen zur Beseitigung be- 
schränkter und ungegründeter Selbstgenügsamkeit, zur Aufrüttelung aus 
der mechanischen Geschäftsgewohnheit, zur Nahelegung kecker und gross- 
artiger Verbesserungsplane. Der Mangel an eigener Anschauung fremder 
Einrichtungen und Zustände kann bei einem Staatsmanne nur durch ein 
hinreichend langes Universitätsstudium kostenfrei zu verschaffen. Diess ist nun sehr dankens- 
werth und sicher auch nicht ohne einen auf die Dauer füblbaren Nutzen; allein der Zweck 
einer besonderen Befähigung zum höheren Staatsdienste kann auf diese Weise nicht erreicht 
werden. Zu einer solchen Ausbildung sind die Universitätsjahre nicht bestimmt und nicht 
angethan, Die Anstalt wird also, wenn sie gans vollendet und in voller Wirksamkeit ist, 
in der Huuptsache eine mit ungewöhnlicher Grossartigkelt ausgestattete Unterstützung für 
Vermögenslose sein; und nur durch die Möglichkeit, In dem Convicte Repetitionen der Universi- 
tätevorlesungen einzurichten, mag otwa boi einer guten Ausbildung dieser Maassregel etwas 
Besonderes geleistet werden, damit aber vielleicht der Anfang einer allgemelaen nützlichen 
Vorkehrung gegründet sein. Im Ganzen also Ist offenbsr zu beklagen, dnss sin edler Wille 
und eine seltene Möglichkeit und Opferbereitwilligkeit ibn zu verwirklichen, nicht auf das 
eigentliche Bedürfniss aufmerksam gemacht wurde,