licherweise noch veranlasfen werben. Indem
das Großherzogl. Staats-Ministerium, auf
höchsten Befehl, die dahin einschlanenden Ak-
ten-Stücke und Berichte der Landes-Collegien
dem Landtagsvorstande und durch diesen dem
getreuen Landtag selbst mittheilt, glaubt es.
folgende Punkte als besonders wichtig be-
zeichnen zu müssen.
A. Unter denjenigen Posten, welche in
der Erklérungsschrift der im Jahre 1877.
aufgelößten landständischen Deputation vom
28sten Januar 1877. als Activa der alten
Lande aufgeführt und dafern und soweit sie
eingehem sollten, von dem getreuen Landtage-
zur Vergütung getragener Kriegslasten be-
stimmt wurden, stand auch eine aus den Jah-
ren 1805. und 1806. herrührende Forderung
an die Krone Preußen, deren Betrag auf
132,127 Rthlr- angenommen war, jedoch,
vor Prüfung der darüber aufgestellten Rech-
nungen und vor dem Anerkenntniß derselben
von Königl. Preußlscher Seite, noch manchen
Zweifeln und Einreden unterlag-
Es waren darüber schon im Jahre 1814.
Verhandlungen angeknüpft worden, welche
aumdlich im Jahre 1810., nach oft wiederhol-
ern Erinnerungen, dahin gediehen, daß man
von Berlin aus eine strenge Monition der
gestellten Rechnungen und einen darauf sich
sründenden General-Abschluß nach Weimar mit-
kbeilte. Nach diesem General-Abschlusse —
er liegt unter O abschriftlich bey — sollte
Weimar an Preußen nur 45052 Rthlr. 18
Gr. 8 DPf. zu fordern haben, auch wollte
man sich noch mancherley angebliche Gegen-
forderungen aus jenen Jahren ausdrücklich
dorbehalten. Da es schwer war, alle ge-
gen die dfesseitigen Rechnungen gestellten Mo-
nika, nach so langer Zeit, zu beseitigen und
da die Beginnung eines förmlichen Streites,
sowohl um deswillen, als aus anderen Grün-
den, manchen Bedenklichkeit n unterlag, ist es
für räthlich erachtet worden, über die ganze
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von dem getreuen Sandtage selbst als unge-
wiß angenommene Forderung einen Vergleich
abzuschließen und durch solchen die aus den
Jahren 1805. und 1806. herrährenden An-
sprüche und Gegenansprüche zwischen Weimar
und Preußen gründlich und auf einmal ab-
zuthun. Die darüber ausgestellte Urkunde,
welche unter'm ráten März d. J. dem Land-
schaffts-Collegium im Original zugefertigt
worden ist, besagt, daß Preußen die Forde-
rung bis zu der Hôhe von 55000 rthlr. an-
erkannt hat, und daß diese 55000 rthlr.
nebst den von Zeit des Vergleichs davon auf-
laufenden Zinsen, bey der dereinstigen Be-
rechnung uber die Schulden der vormals
Königl. Süächsischen Gebietstheile, namentlich
des Reustádtischen Kreises, zu Gunsten Wei-
mars in Aufrechnung kommen soll. Das so
vergewisserte und feststehende Activum ist ein
Activum der alten Lande, über dessen zweck-
mäßige Verwendung sich der getreue Land-
tag, in Gemäßheit der darüber schon früher
abgegebenen Erklärungen, oder sonst ausspre-
chen wird.
#B. Durch die Erklrungsschrift des ge-
treuen Landtags vom 21sten December 1818.
wurden mehrere bedeutende Nachzahlungen für
Eisenach in Antrag gebracht, nämlich
900 F rthlr. 9 gr. 87# pf. oder wie es nach-
her berichtiget worden
89470 rihlr. 2 gr. 54 pf. auf die Jahre
1812. 1814 und 1815.
1002 rthlr. 1 gr. 5 pf. ältere Passiv-
Kapitalien.
5993 rthlr. 11gr. # pf. Apotheker-Forde-
rungen.
5000 rthlr. — — Pppite. an den Stadt-
rath zu Eisenach;
und es hat auch dieser Antrag ans Grün-
den der Gerechtigkeit die landesfürstl. Sanc--
tion erhalten. Die Ausführung ergiebt sich
aus beyliegenden Akten. Es sind aufler den
schon früher verwilligten 9r/109 rihlr. für