Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage 2. zu No. I8. des Regierungs-Blatts. »* 
  
Beylage O. 4. 
Höachstes Deeret 
vom ten April 1821. 
Die Gensd'armerie betr. 
In einer unterthänigsten Erklärungsschrift 
vom 22sten Januar 1810. hatte der Fgetreue 
Landtag mehrere Antráge gestellt, welche die 
Aufhebung der Gensd'armerie und eine an- 
dere, minder kostspielige Einrichtung an de- 
ren Stelle zum Gegenstande hatten. Sich 
hieran erinnernd, verfügten Se. Kön. Hoh., 
der Großherzog, nach vernommenen Berich- 
ten und Vortrágen, unter'n 20sten Novem- 
ber 1820 
1I) die Gensd'armerie, wie sie bisher bestan- 
den hat, hört auf; 
2) von den berittenen Gensd'armen verblei- 
ben zum Gebrauche im Polizey-Dienst 
zwey der Landes-Direction in Eisenach und 
sechs den sechs Landräthen; 
3) von den Fuß-Gensd'armen werden acht 
zum Polizey-Dienst in den Städten Wei- 
mar und Eisenach bestimmt; die übrigen 
sind den Etapen und den Grenzämtern 
zuzutheilen; 
4) der Etapen-Dienst wird auf solche Weise 
mit versehen; 
5) die Landes-Direction hat auf successive 
Verminderung des Bestandes noch möôg- 
lichst Rücksicht zu nehmen, zumal da 
6) das Militair in geeigneten Fallen und 
auf Requisition der Behörden mit zur 
Unterstützung der polizeplichen Wirksam- 
keit und der iarern Sicherheltsmaßregeln 
gebraucht werden kann. 
Hatte der bisher bestrittene und 
für die Jahre 182 . und 1822., wieder in 
Anspruch genommene Aufwand für die Gens- 
d'armen 60427 rthlr. Kassegeld betragen: se 
vermindert sich derselbe durch die Einziehung 
von vier Pferden (die Leute mußten einstwei- 
len als unberitten beybehalten werden) au- 
genblicklich um 528 rihlr., so, daß nur noch 
580 tthlr. zu decken bleiben. Es bedarf 
für diesen Gegenstand keiner besondern, neuen 
Verwilligung des getreuen Landtags, voraus 
gesetzt, daß derselbe 
4665 rthlr. 15 gr. welche bisher für die 
Gensd'armerie aus den 
Kreiskassen gezahlt wur. 
den, wieder in den Etat 
aufnimmt und den ihm, 
bey anderer Gelegen- 
beit, schon berechneten 
muthmaßlichen Eta- 
pen = Aufwand, unter 
welchem 
für den hier einschla- 
genden Dienst begrif- 
fen sind, 
5005 rthlr. 14 gr. unter den Ausgaben 
stehen läßt. Diese Summe, verglichen mit 
dem oben angegebenen Bedarfe von 5899 
rthlr., bleibt ein Kassenvorrath von 90 rihlr 
welcher nebst den zunächst eintretenden weite- 
ren. Ersparnissen auf die Remonte für acht 
Dienstpferde zu rechnen seyn dürfte. 
So ist es nicht nörhig, auf die Erkl- 
rung des getreuen Landtags vom öten Febr. 
1329 rthlr. 23 gr. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.