Beylage 2. zu No. I8. des Regierungs-Blatts. »*
Beylage O. 4.
Höachstes Deeret
vom ten April 1821.
Die Gensd'armerie betr.
In einer unterthänigsten Erklärungsschrift
vom 22sten Januar 1810. hatte der Fgetreue
Landtag mehrere Antráge gestellt, welche die
Aufhebung der Gensd'armerie und eine an-
dere, minder kostspielige Einrichtung an de-
ren Stelle zum Gegenstande hatten. Sich
hieran erinnernd, verfügten Se. Kön. Hoh.,
der Großherzog, nach vernommenen Berich-
ten und Vortrágen, unter'n 20sten Novem-
ber 1820
1I) die Gensd'armerie, wie sie bisher bestan-
den hat, hört auf;
2) von den berittenen Gensd'armen verblei-
ben zum Gebrauche im Polizey-Dienst
zwey der Landes-Direction in Eisenach und
sechs den sechs Landräthen;
3) von den Fuß-Gensd'armen werden acht
zum Polizey-Dienst in den Städten Wei-
mar und Eisenach bestimmt; die übrigen
sind den Etapen und den Grenzämtern
zuzutheilen;
4) der Etapen-Dienst wird auf solche Weise
mit versehen;
5) die Landes-Direction hat auf successive
Verminderung des Bestandes noch möôg-
lichst Rücksicht zu nehmen, zumal da
6) das Militair in geeigneten Fallen und
auf Requisition der Behörden mit zur
Unterstützung der polizeplichen Wirksam-
keit und der iarern Sicherheltsmaßregeln
gebraucht werden kann.
Hatte der bisher bestrittene und
für die Jahre 182 . und 1822., wieder in
Anspruch genommene Aufwand für die Gens-
d'armen 60427 rthlr. Kassegeld betragen: se
vermindert sich derselbe durch die Einziehung
von vier Pferden (die Leute mußten einstwei-
len als unberitten beybehalten werden) au-
genblicklich um 528 rihlr., so, daß nur noch
580 tthlr. zu decken bleiben. Es bedarf
für diesen Gegenstand keiner besondern, neuen
Verwilligung des getreuen Landtags, voraus
gesetzt, daß derselbe
4665 rthlr. 15 gr. welche bisher für die
Gensd'armerie aus den
Kreiskassen gezahlt wur.
den, wieder in den Etat
aufnimmt und den ihm,
bey anderer Gelegen-
beit, schon berechneten
muthmaßlichen Eta-
pen = Aufwand, unter
welchem
für den hier einschla-
genden Dienst begrif-
fen sind,
5005 rthlr. 14 gr. unter den Ausgaben
stehen läßt. Diese Summe, verglichen mit
dem oben angegebenen Bedarfe von 5899
rthlr., bleibt ein Kassenvorrath von 90 rihlr
welcher nebst den zunächst eintretenden weite-
ren. Ersparnissen auf die Remonte für acht
Dienstpferde zu rechnen seyn dürfte.
So ist es nicht nörhig, auf die Erkl-
rung des getreuen Landtags vom öten Febr.
1329 rthlr. 23 gr.