Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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chen vielleicht der Druck des Regierungs- 
Blattes übertragen wurde, auch kann er in 
keinem Falle eine Vergütung des ganzen 
durch den Druck der gegenwärtigen Ver- 
handlungen erwachsenden Aufwandes fuͤr noth- 
wendig halten, weil schon nach dem erwähn- 
ten höchsten Patente auf einen durch die Zu- 
sammenkunft des Landtags veranlaßten Mehr- 
aufwand Rücksicht genommen worden ist und 
die dafür bestimmten 4 gr. von jedem Exrem- 
plare in den Jahren 1818. 1819. und 
1320., da in jedem dieser Jahre landständi- 
sche Versammlungen statt fanden, bezahlt 
worden sind, ohne daß irgend eine Verhand- 
lung des Landtags während jener Jahre im 
Regierungs-Blatte ausgenommen werden 
mußte; allein es scheint ihm doch, daß, wenn 
vom Redacteur der unentgeldliche Druck al- 
ler landständischen Verhandlungen, auch wenn 
sie sich, wie jetzt, erweitern sollten, nicht 
ausdrucklich übernommen worden ist, bey 
der dermaligen Weitlauftigkeit der aufzu- 
nehmenden Verhandlungen, die bey der Ue- 
bernahme des Druckes nicht voraus gesehen 
werden konnte, eine besondere Vergütung in 
der Billigkeit beruhe. Er muß jedoch solche 
lediglich der höchsten Bestimmung überlas- 
sen, und ertheilt hierdurch im Voraus seine 
Zuslimmung zur Auszahlung derjenigen Sum- 
me aus der Haupt-Landschafftskasse, welche 
söch nach jener höchsten Bestimmung ergeben 
wird und bey welcher jeden Falls der Be- 
trag derjenigen Eremplare der Verhand- 
lungen mit zu berucksichtigen seyn wird, 
welche an die Mitglieder des Landtags und 
zum landschafftlichen Archiue abgegeben wor- 
den sind. 
Der getreue Landtag. 
  
Beylage C. 5. 
Unterthänigste Erklärungsschrift 
vom oten April 1821. 
Kirchen= und Schulangelegenheiten 
betreffend. 
Die höchsten Decrete vom 2osten Ro- 
vember 71 820. und vom 15ten Februar 1812., 
über Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten sind bey dem getreuen Landtage in 
mehreren Sitzungen ausführlich zum Vortrag 
gekommen und mit einer, der Würde und 
der Wichtigkeit des Gegenstandes, so wie 
der all##emeinen Theilnahme angemessenen, 
Aufmerksamkeit ist der Inhalt derselben be- 
rathen und darüber beschlossen worden. Es 
enthalten aber die hochsten Decrete und de- 
ren Beylagen theils Nachweisungen und No- 
tizen, theils Vorschläge zu gesetzlichen Be- 
stimmungen, theils Anträge zu Verwilligun- 
gen; und der getreue Landtag giebt hierüber 
seine unterthänigste Erklärung in Folgen- 
dem ab: 
I. Nachweisungen und Notizen. 
1) Ueber den Fortgang der Verbesse- 
rung ganz geringer Schulstellen. — 
Die Bemühungen der Behörden, den Wün- 
schen des Landtags zu genügen, erbennt der- 
selbe mit Dank an; er kann es aber nicht an- 
ders, als bedauerlich finden, daß die Sache 
der Verbesserung selbst bis jetzt, und beson- 
ders im Eisenachischen Kreise, noch so weit 
zurück ist, und wünscht und hofft, daß die- 
selbe bald beendigt werd n moge. 
2) Ueber den am Schlusse der unterthä- 
nigsten Erklärungssck rift d. d. 3#en Februar 
1818. im Neustädtischen Kreise ge- 
rügten Mißbrauch. —. Hierbey ist der 
Landtag der Meinung, daß, da durch das 
Oberconsistorial-Publicandum vom 2osten 
April 1817. auödrücklich bestimmt worden 
sey, daß das Schulgeld von den mitconfir=
	        
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