stabe ausgemittelt vorliegt, aber auch von
mehreren Seiten sehr erheblichen Bedenken
unterworfen wird, indem:
a) von den Steuerbaren in Ilmenau schon
jetzt ein Impost vom Schlacht- Vieh (un-
gefähr 850 rthlr. jährlich) in die Steuer-
kasse fließt, welcher jedenfalls noch von
dem Aversional-Quantum in Abzug ge-
bracht werden müßte, und
b) die Annahme, daß der Impost, nach
der Kopfzahl ausgeschlagen, in Ilmenau
eben so viel betragen werde, als er in
den übrigen Theilen des Großherzogthums,
besonders in den größern Städten und
den weit wohlhabendern Ortschaften des
platten Landes, wirklich betragen hat, wohl
nicht richtig, nicht den Grundsätzen ent-
sprechend seyn dürfte, von denen der getr.
Landtag bey Vertheilung der öffentlichen
Lasten in dem Großherzogthume augzuge-
hen wünscht. — Es will nach den vor-
liegenden Acten räthlich erscheinen, daß
1) die directe Steuer von den Grund-
stücken in Jlmenau, nach dem Antrage
des Landraths, herabgeseht, daß
2) Ilmenau auch sonst in Ansehung der
Abgaben den übrigen Theilen des Groß-
herzogthums möoglichst gleichgestellt und
daß
3) diesem zu Folge, die indirecte Steuer
(Impest, Vranksteuer, Consumtions-Ab-
gabe) auf Ilmenau mit erstreckt werde.
Se. K. H. der Großherzog, erwarten
hierüber die weitere Erklärung des getreuen
Landtags, indem 2c.
Unterbeilage H.
Bericht
des Großherzogl. Landschaffts
vom 4. August 1818.
Die Ilmenauer Steuerverhältnisse betr.
Nach der uns unterm 13. Januar d. J.
gnädigst zugefertigten, von Ew. K. H. in
allen ihren Theilen und Puncten landesfürstl.
sanctionirten Erklärungsschrift des Landtag
v. 13. Decbr. 1818. die Ilmenauer Steuer-
verhältnisse betr., soll auch unter andern die
Gleichsetzung des Amteo Ilmenau mit den
übrigen Großherzogl. Landestheilen hinsicht-
lich der indirecten Abgaben, weil die abge-
sonderte Lage des ersteren, deren Einfäh-
rung daselbst nicht rathsam erscheinen lasse,
durch Bestimmung eines jährlich dafür zu
zahlenden Aversional = Quantums bewirkt
und der Betrag desselben für jetzt in der
Maaße auêgemittelt werden, daß man den
Ertrag der indirecten Abgaben in allen Lan-
den des Großherzogthums addire, die ge-
fundene Summe mit der Zahl aller Be-
wohner dividire und das Ergebniß mit der
Zahl der Ilmenauer Beveôlberung multi-
plicire.
Es lag uns demnach ob, hiernach die
erforderliche Berechnung zu Ausmittelung
und Feststellung jenes Aversional-Quantums
stellen zu lassen und wir ließen zu dem En-
de nicht nur eine Haupt-Uebersicht des Im-
post-Ertrags in dem Wefmar= Jenaischen und
Eisenachischen Kreise und den sämmtlichen
dazu geschlagenen neuen Gebietstheilen wäh-
rend der Jahre 1816. 17. und 1818. fer-
tigen und die auf ein Gemeinjahr tommende
Durchschnitts-Summe danach auswerfen,
sondern wir erbaten uns auch von Groß-
herzogl. Zandes-Direction einmal eine ge-
naue Angabe der in dem gesammten Groß-
Fverzogthume befindlichen Einwohner Zahl,
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