Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Beylage F. 5. 
Unterthänigste Erklärungsschrift 
vom 1ten April 1821., 
auf den fünften Punkt der höchsten 
Propositions-Schrift, das MNilitär 
betreffend. 
In der höchsten Propositions -Schrift 
vom 17ten December r820. wurde dem ge- 
treuen Landtage unter andern eine jährliche 
Mehrverwilligung für das Militär angesonnen. 
Ihro K. H. geruheten hierauf dem ge- 
treuen Landtage am 2 isten v. Monats die 
Höchstdenenselben, als deutschen Bundesfür- 
sten, obliegenden Verbindlichkeiten wegen Ge- 
stellung von Militär näher entwickeln und zu- 
gleich die Erklärung des getreuen Landtages dar- 
über erfordern zu lassen, ob, im Fall man es 
nicht für räthlich hielt, alle Waffengattungen 
selbst zu stellen, ihm Vertretung der Kavallerie 
und Artillerie durch Mehrstellung von Infan- 
terie räthlicher erscheine, oder Neluition mit 
Geld. Der getreue Landtag, denselben 
Gesinnungen treu, welche er in der unter- 
thänigsten Erklärungsschrift vom 14#ten März 
1017. bereits aussprach, und es für seine 
strengste Pflicht achtend, die vollständigste 
Mitwirkung für Erfüllung der Verbindlichkei- 
ten zu äußern, welche Ihro K. H. als deut- 
scher Bundesfürst übernommen haben, wid- 
mete diesem Gegenstande seine besondere Auf- 
merksamkeit, und erklärt sich nun ehrerbietigst 
in Folgendem: 
Besage zusammengestellter und hier ange- 
fügter Berechnungen verursacht die erste 
Anschaffung und Ausrüstung des nach den 
Bundestagsbeschlüssen erforderlichen Militérs 
einen Aufwand von 
75,223 rthlr. 8 gr. 0 pf. für Infanterie 
30,325 = 17 = 11 = frür Capvallerie 
12,274 = 3 - ro = für Artillerie 
117,823 rthlr. 6 gr. 62 pf. in Summe. 
  
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Hierzu verwilligt der getreue kandtag, in- 
dem bereits ein großer Theil an Waffen, Mon- 
tirungsstücken und sonstigem Bedarf ange- 
schafft worden, und vorhanden sind, die 
noch außerdem erforderliche Summe, und 
eroffnet hiermit, unter zu hoffender höch- 
ster Genehmigung, den erforderlichen Kre- 
dit bey der Landschafftskasse. Was die Er- 
haltung des Militärs anlangt, so verwil- 
ligt der getreue Landtag, auf den Grund 
vorliegender Berechnungen und ebenfalls un- 
ter zu hoffender Sanction 
90,000 rthlr. jaͤhrlich 
auf die bevorstehenden Etats-Jahre in der Ue- 
berzeugung, daß diese Summe, außer der 
Ethaltung auch noch zu Deckung des ge— 
ringen Nebenbedarfs an Pensionen und dergl. 
um so gewisser genuͤgend seyn wird, da bey 
Verwilligung von 34,000 rthlr. jaährlich, 
in den abgewichenen Etats-Jahren, die Bun- 
despflichtmäßige Herstellung des Militärs, 
wenigstens zum größern Theile, bereits be- 
rücksichtigt worden war. Die Gestellung des 
MilitärS in Hinsicht auf Waffengattungen 
anlangend, so glaubt in Ihro K. H. landes- 
väterlichem Sinne der getreue Landtag seine 
Ansicht dahin aussprechen zu müssen, daß 
nicht mehr Menschen zu stellen seyn dürften, 
als die Erfüllung der Bundespflicht erheischt. 
Vertretung der Kavallerie und Artillerie 
durch Mehrstellung von Infanterie ist damit 
nicht vereinbarlich, denn es würde dann, 
nach der angenommenen Seelenzahl, im Groß- 
herzogthume, mit Inbegriff der Reserve, der 
50ste Mann auszuheben seyn, wodurch dem 
Lande zu viele thátige Hände entzogen wer- 
den würden. Nicht minder wichtige Beden- 
ken stellen sich der Reluition der Kavallerie 
und Artillerie im Gelde entgegen. Deshalb 
dünkt dem getreuen Landtage Erfüllung der 
Bundespflicht durch eigene Gestellung der 
verschiedenen Waffengattungen am rähhlichsten. 
Nur in dem Falle dürfte die Vertrags-
	        
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